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Zwangsversteigerung und Gerichtsvollzieher gleichzeitig?

 
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Gaby
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 333

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 20:22    Titel: Zwangsversteigerung und Gerichtsvollzieher gleichzeitig? Antworten mit Zitat

Hallo,

was bedeutet es, wenn die Bank die Zwangsversteigerung anordnet und gleichzeitig über den Gerichtsvollzieher die Darlehensrückstände eintreibt?

Darf die Bank das überhaupt?

Gruß Gaby
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hjb
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ja, sie darf verschiedene Arten der Zwangsvollstreckung gleichzeitig anwenden (z.B. Gerichtsvollzieher, Kontopfändung, Zwangsversteigerung).

Der Gläubiger darf die Zwangsvollstreckung aber nicht weiter ausdehnen, als es zur Befriedigung seiner Forderung, der Zinsen und der Kosten nötig ist (803 ZPO). Er muss bei der Wahl der Vollstreckungswege Augenmass bewahren.

Gruss Hans-Jürgen
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