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Abwehren einer Bürgschaft möglich???

 
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alegria
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.07.2006
Beiträge: 2
Wohnort: 14482

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 21:49    Titel: Abwehren einer Bürgschaft möglich??? Antworten mit Zitat

hallo zusammen,

als neues und ratsuchendes mitglied dieser gemeinde möchte ich folgenden fall schildern:

A hat für B als bürge beim kauf eines neuwagens den vertrag zur finanzierung über die hausbank des autohändlers unterschrieben

B ist seit verlassen des bundes ohne arbeit - arbeitslosengeldempfänger
A und B haben inzwischen getrennt, leben in verschiedenen wohnungen kein kontakt mehr...
B kann die monatlichen raten für das auto gegenüber der bank nicht mehr zahlen und gibt das fahrzeug an das autohaus zurück

A wird von der bank aufgefordert, den *restbetrag* aus der finanzierungssumme binnen 14 tagen an die bank zu zahlen, da B seit rückgabe des fahrzeuges an die bank keine zahlungen geleistet hat.....

wie soll A sich nun verhalten? das eigene einkommen bzw. *vermögen* ist viel zu gering um der forderung der bank nachzukommen?
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questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zu einem Anwalt gehen.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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alegria
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.07.2006
Beiträge: 2
Wohnort: 14482

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

.....ein Anwalt ist hier die einzige und letzte chance, etwas gegen die forderung der bank zu unternehmen?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 04.07.06, 08:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

auch wenn questionable content´s Rat typischerweise ein Guter ist, stellt sich für mich hier die Frage, ob man sich das Geld für den Anwalt nicht sparen kann.

Ich kann im ET keinen Hinweis erkennen, worauf der Anwalt sich stützen könnte. Ein Ansatz könnte ja nur sein, dass die Bürgschaft irgendwie ungültig wäre. Für eine Sittenwidrigkeit gibt es keinen Ansatz. Weder ist A überfordert, noch wurde hier in sittenwidriger Weise eine sittliche Verpflichtung oder Notlage ausgenutzt.

Mein Rat wäre:

1) Hier im Forum noch einmal schmökern. Bürgschaften unter Eheleuten und nicht verheirateten Paaren hatten wir schon oft.
2) Mit der Bank sprechen und eine angemessene Ratenzahlung vereinbaren
3) Dem Ex Feuer unterm Hintern machen, dass er die Beträge an A zurückzahlt (ob hier ein Anwalt hilft, ist denkbar).
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