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Kurz zur Situation: Habe das Abitur auf dem 2. Bildungsweg an einem Kolleg gemacht. Währed der Zeit in der Oberstufe wurde ich chronisch krank und musste deshalb oft ins Krankenhaus. Resultat war, dass ich ein Jahr wiederholen musste und zudem nicht den NC erreichen konnte, den ich möglicherweise ohne diese Beeinträchtigungen erzielt hätte. Ich habe mich für einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang entschieden. Die ZVS und auch einige Unis gewähren Nachteilsausgleiche in Fällen wie meinem.
Hierfür ist ein Gutachten erforderlich, welches der Leiter des Kollegs schreiben muss. Leider zeigte sich der Leiter des Kollegs nicht sonderlich kooperativ, schrieb mir allenfalls einen Dreizeiler, der von den Unis abgelehnt wurde.
Frage:Gehört es rechtlich gesehen zu den Pflichten eines Schulleiters, mir ein Gutachten zu schreiben?
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