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Nachdem das Gericht endlich zu einem Urteil kam, erhielt ich von dem von mir beauftragten Anwalt (bisher hatte ich nie mit Anwälten zu tun und die Wahl auf ausgerechnet diesen Anwalt kam rein aus dem Bauch raus) die Rechnung, die in meinen Augen sehr hoch war. In der Streitsache ging es um "lächerliche" 200 Euro, der Anwalt verlangte nahezu 300 Euro. Außerdem war die Rechnung sehr pauschaliert: es wurden Fotokopien und Entgelt für Telekommunikationsdienstleistungen aufgeführt. Ich verlangte also eine detaillierte Rechnung und Aufschlüsselung. Keine Antwort! Ich rief mehrfach an, doch Herr Anwalt, war immer "außer Haus", in einer "'Sitzung" oder bei Gericht. Und nun kam doch tatsächlich ein Mahnbescheid ins Haus. Wie soll ich mich nun verhalten? Hat der Anwalt nicht die Pflicht zumindest mal zu antworten?
In der Streitsache ging es um "lächerliche" 200 Euro, der Anwalt verlangte nahezu 300 Euro.
Genau aus dem Grund gibt es den Mindeststreitwert (300 EUR) und die gesetzlichen Gebührentabellen.
Oder soll der Anwalt bei einem Streitwert von 20 EUR nur 1,50 verdienen? Was wäre das denn für ein Stundenlohn?
Schon eine Erstberatung kostet bis zu 180 EUR netto. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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In der Streitsache ging es um "lächerliche" 200 Euro, der Anwalt verlangte nahezu 300 Euro.
Genau aus dem Grund gibt es den Mindeststreitwert (300 EUR) und die gesetzlichen Gebührentabellen.
Oder soll der Anwalt bei einem Streitwert von 20 EUR nur 1,50 verdienen? Was wäre das denn für ein Stundenlohn?
Schon eine Erstberatung kostet bis zu 180 EUR netto.
Herr Schaffrath,
mal unabhängig davon, daß Sie ganz offensichtlich die Frage nicht verstanden haben, bin ich nun -die 100.?-, die Ihnen versucht deutlich zu machen, daß ab dem 01.07.2004 und der Einführung des RVG die Höchstgebühr für eine Erstberatung bis zu 190,00 EUR beträgt.
Wenn ich Ihre Antwort so lese und das beharrliche Bestehen auf falschen Informationen kann ich Herrn Hofferberts Argumentationen immer besser nachvollziehen.
Nehmen Sie es mir nicht übel, aber irgendwann muß es gut sein. _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 02.12.04, 20:38 Titel:
Ach verdammt, das RVG.
Macht der Gewohnheit. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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