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Gesellschafter A und B haben vor 2 Jahren eine GbR gegründet.
Zur Zeit gibt es viele Unstimmigkeiten zwischen den Gesellschafter, sodass eine weiter Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist. Kann Gesellschafter A oder B die Gbr eigenmächtig abmelden und wenn ja, wie ist dann die richtige Vorgehensweise?
Ok, Gesellschafter A kündigt also. Wie macht er das dann im Ablauf?
Kündigt er einfach per Post Gesellschafter B, oder geht er zum Gewerbeamt und kündigt die GbR, oder beides? Was ist dabei wichtig und zu beachten?
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