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Kündigung der PKV für das Kind nach der Scheidung

 
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henef
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.02.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 18:36    Titel: Kündigung der PKV für das Kind nach der Scheidung Antworten mit Zitat

Hallo, Experten,

eine einfache Frage: darf der Vater 2 Jahre nach der Scheidung die PKV für das mit der Mutter wohnendes kleines Kind kündigen?

Die Mutter ist berufstätig und in der GKV. Muss die GKV das Kind annehmen oder könnte der Vater als ehemaliger PKV-Versicherungsnehmer für das Kind Schwierigkeiten bekommen? z.B. falls die Mutter keine Bock hat sich mit der GKV anzulegen.

Danke!
Henef
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Sofern der leibliche Vater nicht mit der Mutter verheiratet ist, hat seine Versicherung nichts mit der Familienversicherung zu tun.
Sofern das Kind noch in die Schule geht (oder noch nicht) und keiner Beschäftigung nachgeht, ist eine Familienversicherung in der GKV gar kein Problem. Die Mutter muss lediglich bei der Krankenkasse anrufen, den Antrag anfordern und diesen ausgefüllt und unterschrieben zurücklegen. Dies hat nichts mit mit der Krankenkasse anlegen zu tun. Wenn Sie ein solches Gefühl jedoch bei Ihrer Krankenkasse haben, sollten Sie sich jedoch vielleicht überlegen, ob sie nicht lieber die Krankenkasse wechseln.

Die jährliche Überprüfung ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung noch erfüllt sind, haben Sie jedoch bei jeder Krankenkasse.
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henef
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.02.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 04.07.06, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank!
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henef
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.02.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 05.07.06, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

sorry, aber das Thema geht weiter...

Die Aussage der Krankenkasse ist "solange (auch in der Scheidung) eine der Eltern der Sorgerecht hat privatversichert ist, muss das Kind in der PKV bleiben bzw. entsprechende Kosten der Krankenkasse erstatten".

Ist das nun rechtens oder nicht?
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 05.07.06, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Solange die Eltern noch verheiratet sind, ist diese Aussage unter Umständen richtig, da ich hier im Forum niciht die Einkommensverhältnisse überprüfen kann.

Hier war aber doch die Rede, dass die Eltern geschieden sind (die Scheidung rechtskräftig ist), oder?
In § 10 Absatz 3 SGB V heißt es "Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte [...] nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist.", somit ist es irrelevant wie der Vater versichert ist, sofern die Eltern nicht mehr geschieden sind.
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