Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Verjährung von Forderungen öffentlicher Einrichtungen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Verjährung von Forderungen öffentlicher Einrichtungen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verwaltungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Panzerknacker
Gast





BeitragVerfasst am: 02.12.04, 22:30    Titel: Verjährung von Forderungen öffentlicher Einrichtungen? Antworten mit Zitat

Hallo,

weiß jemand ob Forderungen öffentlicher Einrichtungen auch verjähren können.
Habe einen Brief von der örtlichen Stadtbücherei bekommen mit einer Zahlungsaufforderung für zu spät abgegebene Bücher. Nach Rückfrage handelt es sich um Ausleihungen aus meiner Jugendzeit im Jahre 95 .
Nach Auskunft der Stadtverwaltung verjähren Forderungen von öffentl. Einrichtungen nicht. Bluff?

Ist sowas schon verjährt?
Verjährt das evtl. am Jahresende und die wollen noch schnell eintreiben?
Oder verjähren solche Forderungen gar nicht?

Inhalt des Schreibens:
Nach Durchsicht unserer Unterlagen haben wir festgestellt, dass Sie einen Betrag von:
23,01 € Mahnentgelte für entliehene und inzwischen zurückgegebene Medien noch nicht beglichen haben.
bitte zahlen Sie an .....
Sollten Sie nach Ablauf von zwei Wochen nicht die Forderung beglichen oder sich mit uns in Verbindung gesetzt haben, sehen wir uns gezwungen ein gerichtliches Mahn- und Beitreibungsverfahren für die Zahlung einzuleiten.

Danke für eure Tipps
PK
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 03.12.04, 06:43    Titel: Antworten mit Zitat

Du kannst Dich gepflegt zurücklehnen. Natürlich verjähren auch Forderungen öffentlicher Einrichtungen. Dabei kommt es zwar darauf an, ob sie nach Öffentlichem Recht oder privaten Recht (wie in diesem Fall) geführt wird, aber eine Forderung aus 95 ist in jedem Fall verjährt.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 03.12.04, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Du kannst Dich gepflegt zurücklehnen. Natürlich verjähren auch Forderungen öffentlicher Einrichtungen. Dabei kommt es zwar darauf an, ob sie nach Öffentlichem Recht oder privaten Recht (wie in diesem Fall) geführt wird, aber eine Forderung aus 95 ist in jedem Fall verjährt.


wäre da nicht erst mal zu prüfen, wann die Mahnentgelte überhaupt fällig wurden, und ob durch die Mahnungen nicht eine Unterbrechung/Hemmung der Verjährung eingetreten ist?
Nach oben
Panzerknacker
Gast





BeitragVerfasst am: 03.12.04, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
danke erstmal.
Lt. Auskunft der Stadt wurde ich 3x gemahnt, die Bücher abzugeben.Das habe ich dann auch getan, jedoch die Gebühr für zu spätes abgeben nicht bezahlt. Muss man auch nicht, man kann es auch zahlen, wenn man das nächste mal kommt um sich Bücher auszuleihen. Ich war jedoch nie wieder da und jetzt habe die angeblich eine neue Software und treiben die überfälligen Beiträge jetzt ein. Es kam zwischenzeitlich keine Zahlungsaufforderung.
Gruß und Dank
PK
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verwaltungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.