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Unterhalt aus den USA?

 
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schro01
Gast





BeitragVerfasst am: 23.09.04, 02:15    Titel: Unterhalt aus den USA? Antworten mit Zitat

Ich arbeite und lebe seit 4 Jahren in den USA. Mein monatliches Nettoeinkommen betraegt umgerechnet ca. 4.700 Euro. Wir waren nicht verheiratet, unsere Tochter ist jetzt 5 Jahre alt und beide leben in Deutschland.
Meine Fragen: muss ich rein rechltich Unterhalt fuer meine Tochter zahlen (was ich bisher gemacht habe und auch weiter vorhabe), wieviel Unterhalt ist angemessen?
Vielen Dank
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Hans
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.09.04, 15:49    Titel: Re: Unterhalt aus den USA? Antworten mit Zitat

Wenn es keine weiteren Unterhaltspflichtigen mehr gibt, beträgt der Unterhaltsanspruch Ihrer Tochter 321,00 EUR (398,00 EUR nach Düsseldorfer Tabelle abzüglich 77,00 EUR anrechenbarer Kindesunterhalt. Hinzu kommendie Kosten für eine angemessene Krankenversicherung.

Gruß Hans
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Männerfraktion
Gast





BeitragVerfasst am: 23.09.04, 22:27    Titel: Re: Unterhalt aus den USA? Antworten mit Zitat

schro01 hat folgendes geschrieben::
Ich arbeite und lebe seit 4 Jahren in den USA. Mein monatliches Nettoeinkommen betraegt umgerechnet ca. 4.700 Euro. Wir waren nicht verheiratet, unsere Tochter ist jetzt 5 Jahre alt und beide leben in Deutschland.
Meine Fragen: muss ich rein rechltich Unterhalt fuer meine Tochter zahlen (was ich bisher gemacht habe und auch weiter vorhabe), wieviel Unterhalt ist angemessen?
Vielen Dank



Wenn du zahlen willst zahl wenn nicht dann nicht.
Solange du nich wieder nach D zurückkommst kann die Frau so viel fordern wie sie will - bekommen tut sie nix!
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Hans
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 24.09.04, 08:39    Titel: Re: Unterhalt aus den USA? Antworten mit Zitat

Berichtigung: gemeint war nicht 77,00 EUR Kindesunterhalt, sondern Kindergeld. Das Kindergeld beträgt 154,00 EUR und wird bei der Berechnung des unterhaltsanspruchs auf beide Elternteile verteilt.

Ich gehe davon aus, dass nach der Geburt der Tochter gegenüber dem Jugendamt die Vaterschaft anerkannt wurde. Dieses Anerkenntnis enthält in der Regel auch die Verpflichtung zur Unterhaltszahlung. Dabei handelt es sich um einen vollstreckbaren Titel.

Gruß Hans
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.09.04, 09:42    Titel: Re: Unterhalt aus den USA? Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn du zahlen willst zahl wenn nicht dann nicht.
Solange du nich wieder nach D zurückkommst kann die Frau so viel fordern wie sie will - bekommen tut sie nix!



vorsicht! diese antwort kann für einen armeeangehörigen böse folgen haben! die army achtet nämlich sehrwohl darauf, dass ihre angehörigen für ihre in deutschland produzierten und lebenden kinder aufkommen!
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Männerfraktion
Gast





BeitragVerfasst am: 24.09.04, 19:05    Titel: Re: Unterhalt aus den USA? Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Wenn du zahlen willst zahl wenn nicht dann nicht.
Solange du nich wieder nach D zurückkommst kann die Frau so viel fordern wie sie will - bekommen tut sie nix!



vorsicht! diese antwort kann für einen armeeangehörigen böse folgen haben! die army achtet nämlich sehrwohl darauf, dass ihre angehörigen für ihre in deutschland produzierten und lebenden kinder aufkommen!


hat er doch garnicht gesagt dass er in der Armee is!
Außerdem klingt das doch so dass er n Deutscher is der nach Amiland ausgewandert is!
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.09.04, 22:47    Titel: Re: Unterhalt aus den USA? Antworten mit Zitat

Vielen Dank fuer die Antworten
viele Gruesse
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schrob01
Gast





BeitragVerfasst am: 24.09.04, 23:13    Titel: Unterhalt aus den USA?-noch eine Frage Antworten mit Zitat

vielen Dank nochmal
eine Frage noch: Meine damalige Parterin wollte nicht dass ich das Sorgerecht fuer unsere Tochter habe bzw geteilt wird. Da ich in den USA lebe sehe ich meine Tochter 2-3 mal im Jahr.
wird das Kindergeld trotzdem nur haib (77E) abgezogen oder kann ich die gesamten 154 E abziehen?

vielen Dank
der Nicht-Soldat
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