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Muss ich den Dispo ausgleichen im Todesfall meines Vaters?

 
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manu311
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.07.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 06.07.06, 00:10    Titel: Muss ich den Dispo ausgleichen im Todesfall meines Vaters? Antworten mit Zitat

Hallo,

stelle mir schon lange die Frage:

Wenn mein Vater stirbt... müssen wir Kinder dann den Überziehungskredit zurückzahlen?

Oder ist das Risiko der Bank.. habe ich kürzlich so gehört!?!?

Würde mich über eine Antwort freuen.

Gruß Manu
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Katzen-Mama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.08.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 06.07.06, 06:40    Titel: Re: Muss ich den Dispo ausgleichen im Todesfall meines Vate Antworten mit Zitat

Hallo Manu,

das kann man nicht pauschal beantworten.

Wenn die Kinder das Erbe annehmen, dann erben sie alles - Vermögen und Schulden. Sie müssen in diesem Fall dann selbstverständlich auch den Dispo ausgleichen.
Wenn die Kinder das Erbe ausschlagen - dann bekommen sie aber auch vom Vermögen nichts - müssen sie den Dispo auch nicht ausgleichen. Die Bank wird sich dann an den Erben wenden - und wenn außer Schulden nichts zu erben da ist, ist das das Risiko der Bank.

Viele Grüße
Katzen-Mama
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Dos
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 06.07.06, 07:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
es gibt noch Zwischenformen zwischen Ausschlagung und Nicht-Ausschlagung/Annahme der Erbschaft. Man kann annehmen und die Haftung auf den Nachlass beschränken (und zwar durch Nachlasskonkurs, Nachlasszwangsverwaltung und notfalls die Dürftigkeitseinrede). Dann erbt man zwar formal und muss alle Schulden zahlen, aber nur mit dem Vermögen, dass man geerbt hat (sonst nämlich auch mit dem eigenen Vermögen). Diese Zwischenformen machen aber z.B. nur dann Sinn, wenn man bestimmte - wertlose - Einzelsachen aus dem Nachlass gern hätte (Fotoalben pp). Wenn man gar nix will, ist die Ausschlagung sicher der beste Weg.
Gruß, dos
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Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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