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Unwetterfolgen

 
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MDZ
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Anmeldungsdatum: 06.07.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.07.06, 10:06    Titel: Unwetterfolgen Antworten mit Zitat

Folgende Umstände:

Ort: Vier Familienmietshaus

1 Partei wird total renoviert, Mieter im Ausland , Möbel teilweise im Keller
2.alleinstehende schwerstkranke Frau
3. Ausländerfamilie
4. junges Paar

Vorgang:

Der vom Schichtdienst kommende , als Untermieter eingetragene männliche Teil des unter 4 eingetragenen Paares kommt um ca. 22:00 Uhr nach Hause, denkt an die mitbekommene Unwettermeldungen und schaut im Keller nach.
Dort findet er eine komplette Seenlandschaft durch alle Räume, Wassertiefe zwischen 1 und 15 cm ( Altbau, Räume/Boden unterschiedlich) in welcher alle Sachen stehen oder schwimmen.
Versuche aus der Wohnung 3 Hilfe zu bekommen scheitern da nicht geöffnet wird. Da Wassertiefe im größten Teil der Keller für eine Pumpe zu gering ist ( Untermieter ist ganz aktiver Feuerwehrmann) alarmiert er die Familie und so ziehen 5 Personen die Kellerräume, soweit nicht verschlossen oder durch Möbel nicht erreichbar, größtenteils trocken.
Dabei kann man deutlich sehen das die Wassermengen durch den Abfluß im Wäschekeller in die Räume gekommen sind.
In der Nacht noch Hinweise angebracht das der Keller unter Wasser war und teilweise ist, Bauarbeiter fühlen sich nicht zuständig, Ausländerfamilie zur Arbeit.
Hausherr/Vermieter ist nicht erreichbar bzw. unbekannt in Urlaub.

Fragen:
A. Welche Schritte muß der junge Mann noch unternehmen
B. Ist beim Eindringen des Wassers durch die Abflüsse ( bereits mehrfach passiert) die Hausratversicherung zuständig oder Haftpflicht des Vermieters ( der wahrscheinlich auch die Möbel der abwesenden Familie im Keller deponiert hatte)
C. Steht den jungen Mann von irgend einer Seite für seine Arbeit und Schadensminderung ( ist jetzt schon wieder fünf Stunden dabei möglichst viel Wasser aus den tiefen Raum mit den auf Brettern abgestellten Möbeln zu ziehen und wischen) eine Entschädigung zu ?

Mit freundlichen Grüßen MDZ
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 06.07.06, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

ein sog. "rückstau" ist in einer "normalen" hausratversicherung nicht versichert.
evtl. besteht versicherungschutz wenn die sog. "elementarschäden" mitversichert gelten. hierzu sollte man sich aber mal die bedingungen ansehen, die können recht unterschiedlich sein...
für weiteres müsste man schon genau wissen, warum und wie das wasser in den keller kam.

der junge mann sollte auf alle fälle versuchen, irgendwie den vermieter oder einen "vertreter" zu finden und zu informieren.

wenn der junge mann nun im sinne seines vermieters tätig wird, um weitere schäden zu vermeiden, nennt man das "geschäftsführung ohne auftrag", er kann hierfür auch eigene aufwendungen geltend machen, auch seine arbeitsleistung.
_________________
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