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Verfasst am: 06.07.06, 11:16 Titel: Langzeitstudiengebühren in Niedersachsen
Studentin xy hat an einer Fachhochschule in Niedersachen einen kostenpflichtigen Diplom-Studiengang von 6 Semestern absolviert und beendet. Sie entscheidet sich, zusätzlich ein Lehramtsstudium an der Uni Oldenburg aufzunehmen, welches sie im 8. Semester (Regelstudienzeit) an der Uni auch abschliessen wird.
Nun wird Studentin xy von der Uni Oldenburg mit einem Gebührenbescheid über Langzeitstudiengebühren angeschrieben, da sie ja das 14. Semester an einer deutschen Hochschule studiert.
Sie lässt sich beraten und erfährt, dass die vorangegange Studienzeit mit auf die aktuelle Studienzeit angerechnet werden, die Gebühren, die sie an der vorherigen Hochschule bezahlt hat jedoch nicht. Sie müsste also laut Beratungsstelle wieder Gebühren für die kommenden Semester bezahlen.
Sie lässt sich als Notlösung für die Dauer der Examensprüfungen beurlauben und muss keine Langzeitgebühren bezahlen, fragt sich aber auf welcher Rechtsgrundlage vorherige Studienzeiten zusammengerechnet werden, aber bereits gezahlte Gebühren jedoch unberücksichtigt bleiben.
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