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Vorgeschobene Referenzkunden

 
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asphaltsurfer
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 18:10    Titel: Vorgeschobene Referenzkunden Antworten mit Zitat

Schönen guten Abend, jetzt hab´ich auch mal eine Frage Winken :

Unternehmen A stand einmal in Vertragsverhandlungen mit Unternehmen B, die aber letztlich zu keinem Erfolg führten.
Jetzt hat B durch Zufall festgestellt, dass A u.a. mit dem Namen B´s in einer Kundenreferenzliste wirbt und möchte A deshalb abmahnen.
So weit, so gut.

Meine Überlegung:
Auf § 3 UWG kann B die Abmahnung nicht stützen, weil sie kein Konkurrenzunternehmen ist (A ist ein Dienstleister). Oder lieg´ich da falsch? (Ist für mich total unbekannte Materie Geschockt )
§ 12 BGB geht auch nicht, weil A sich ja nicht mit B´s Namen schmückt, sondern ihn nur zu Werbezwecken benutzt.
Was ist mit § 1004 BGB? Oder gibt´s noch etwas ganz anderes?

Über ein paar schlaue Tips würde ich mich sehr freuen Sehr glücklich
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unknownsoul
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Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht einfach denjenigen auffordern es zu unterlassen? Per Email oder Telefon und wenn das nicht fruchtet abmahnen? Erstens kostet es Geld und birgt immer ein gewisses Risiko.
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asphaltsurfer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

jaja, das ist schon klar, dass dem B eine Abmahnung ins Haus flattern wird.
Die Frage war ja: konkret auf welche Rechtsgrundlage gestützt?
Dass die nicht unbedingt mit in die Abmahnung muss - auch ok, ich brauch sie trotzdem Cool .
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.07.06, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde hier u.a. an MarkenG als Anspruchsgrundlage denken.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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asphaltsurfer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 07.07.06, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

So, die Abmahnung ist jetzt mal raus und nun schaumermal, was passiert Sehr glücklich .
Über die Rechtsgrundlage kann man sich zu gegebener Zeit immer noch´n Kopp machen Cool .
Danke!
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Max77
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 07.07.06, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Wollen wir mal für B hoffen, daß es überhaupt eine gibt. Winken
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