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Als Professor zum Lehrer?

 
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profw
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Anmeldungsdatum: 12.05.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.05.06, 19:27    Titel: Als Professor zum Lehrer? Antworten mit Zitat

HI,

ist man als Professor mit einer Hablitation in irgendeinem bestimmten Gebiet eigentlich dazu legitimiert, auch beispielsweise als "normaler" Lehrer an einem Gymnasium zu unterrichten. Beispielsweise ein Ökonomie-Professor), der dann in der gymnasialen Oberstufe bsp. Wirtschaftslehre (oder wie das da heißt) unterricht? Und muss dafür ein extra Refrenderiat her?
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abc
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Anmeldungsdatum: 24.12.2004
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 12.05.06, 23:00    Titel: Re: Als Professor zum Lehrer? Antworten mit Zitat

Meines Wissens gibt es bestimmte Zugangsvoraussetzungen für Lehrer bestimmter Fächer, die dann, wenn ein Lehrermangel herrscht, mitunter gelockert werden - wie die einzelnen Regelungen für "Quereinsteiger" genau aussehen - und ob solche zugelassen werden - hängt vom jeweiligen Bundesland, dem jeweiligen Schultyp und dem jeweiligen Fach ab. Meist müssen sie parallel dann noch ein Ergänzungsteilstudium betreiben, in dem z.B. pädagogische Inhalte vermittelt werden, für Menschen, die aus der WIrtschaft kommen, auch didaktische, und sicher gibt es auch Fälle, wo die Qualifikation als der eines Lehrers ebenbürtig empfunden wird. Irgendsowas wie ein Referendariat, ein Probejahr oder das positive Absolvieren bestimmter Prüfungen als Bedingung gibt es wohl in jedem Fall.

[quote="profw"]HI,

ist man als Professor mit einer Hablitation in irgendeinem bestimmten Gebiet eigentlich dazu legitimiert, auch beispielsweise als "normaler" Lehrer an einem Gymnasium zu unterrichten. Beispielsweise ein Ökonomie-Professor), der dann in der gymnasialen Oberstufe bsp. Wirtschaftslehre (oder wie das da heißt) unterricht? Und muss dafür ein extra Refrenderiat her?[/quote]
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 12.05.06, 23:31    Titel: Re: Als Professor zum Lehrer? Antworten mit Zitat

profw hat folgendes geschrieben::

ist man als Professor mit einer Hablitation in irgendeinem bestimmten Gebiet eigentlich dazu legitimiert, auch beispielsweise als "normaler" Lehrer an einem Gymnasium zu unterrichten. Beispielsweise ein Ökonomie-Professor), der dann in der gymnasialen Oberstufe bsp. Wirtschaftslehre (oder wie das da heißt) unterricht? Und muss dafür ein extra Refrenderiat her?


Sofern keine Sonderregelung zutrifft (siehe den Beitrag von abc), ist der Professor dazu nur berechtigt, wenn er auch die beiden Staatsexamina für das höhere Lehramt an Gymnasien abgelegt hat.

Wer z.B. Dipl,-Volkswirt, Dr. rer.oec. und Professor der Volkswirtschaftslehre ist (aber sonst nichts), erfüllt diese Bedingungen nicht. Auch ein Dipl.-Chemiker kann nicht als Chemielehrer arbeiten. Er versteht zwar von Chemie mehr als ein Chemielehrer, aber nichts von Chemieunterricht.

Beim Ökonomen gibt es aber einen Sonderfall: hat er seinen ersten Studienabschluß, das Diplom, nicht als Dipl.-Volkswirt oder Dipl.-Kaufmann (=BWL) gemacht sondern als Dipl.-Handelslehrer (der dritte klassische Abschluss an WISO-Fakultäten), dann kann er zumindest als Referendar eingestellt werden. Aber nicht am Gymnasium, nur an beruflichen Schulen.
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RA Erik Günther
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 202
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.05.06, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Die Einstellung in den Lehrerdienst setzt regelmäßig beide Staatsexamen voraus.

Im Rahmen des ersten Staatsexamens kann man sich eine gleichwertige andere Ausbildung anerkennen lassen. Meines Wissens steht eine besondere pädagogische Ausbildung Professoren zwar gut zu Gesicht aber oft nicht im Lebenslauf.

Die Möglichkeiten für den Quereinstieg gehen zum Teil allerdings über das von FM Skizzierte hinaus. So kann man sich das erste Staatsexamen komplett hinsichtlich des Faches anerkennen lassen, in dem man ausgebildet ist und in NRW in naturwissenschaftlichen Fächern oft noch ein verwandtes Fach, etwa Mathematik mit dazu. Lehrer unterrichten regelmäßig zwei Fächer. Auch hier gibt es Ausnahmen.

Die pädagogische Ausbildung kann im Rahmen des Referendariats dann nachgeholt werden. Die Abschlussprüfung ist dann zugleich Einstiegsprüfung für die Beamtenlaufbahn im Lehrerdienst.
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 04.07.06, 20:57    Titel: Re: Als Professor zum Lehrer? Antworten mit Zitat

[quote="FM"]
profw hat folgendes geschrieben::
Auch ein Dipl.-Chemiker kann nicht als Chemielehrer arbeiten.

Doch, er/sie kann. Und zwar mit Sondergenehmigung des zuständigen Ministeriums. Ich kenne einen Diplom-Chemiker und einen Diplom-Informatiker, die in Baden-Württemberg Chemie bzw. Mathe und Informatik unterrichten; sowie mehrere Diplom-Physiker und -Mathematiker, die in Bayern an Gymnasien und Realschulen Mathe und Physik unterrichten.
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 05.07.06, 19:34    Titel: Re: Als Professor zum Lehrer? Antworten mit Zitat

[quote="mitternacht"]
FM hat folgendes geschrieben::
profw hat folgendes geschrieben::
Auch ein Dipl.-Chemiker kann nicht als Chemielehrer arbeiten.

Doch, er/sie kann. Und zwar mit Sondergenehmigung des zuständigen Ministeriums. Ich kenne einen Diplom-Chemiker und einen Diplom-Informatiker, die in Baden-Württemberg Chemie bzw. Mathe und Informatik unterrichten; sowie mehrere Diplom-Physiker und -Mathematiker, die in Bayern an Gymnasien und Realschulen Mathe und Physik unterrichten.


Mit Sondergenehmigung kann auch ein Müllermeister Religion unterrichten Smilie

Die Ausgangsfrage war allerdings, ob die Professur für den Schuldienst qualifiziert.
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 06.07.06, 21:30    Titel: Re: Als Professor zum Lehrer? Antworten mit Zitat

FM hat folgendes geschrieben::

Mit Sondergenehmigung kann auch ein Müllermeister Religion unterrichten Smilie


Genau das geht nicht einmal mit Sondergenehmigung. Beim Religionsunterricht haben die jeweiligen Religionsgemeinschaften nämlich noch ein Wörtchen mitzureden. Ohne deren Zustimmung geht gar nichts.

In Bayern ist sogar das Umgekehrte möglich: Jeder Priester/Pfarrer/Pastor/Pastoralreferent darf ohne Genehmigung des Ministeriums Religion unterrichten (aber nicht an jeder Schulart): Hauptsache, die Kirche zahlt ihm das Gehalt.
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