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kfz Versicherung ohne Vertrag

 
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lusako
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Anmeldungsdatum: 07.07.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 07.07.06, 10:53    Titel: kfz Versicherung ohne Vertrag Antworten mit Zitat

Person A wollte vor geraumer Zeit ein älteres Auto anmelden und hat sich dazu ein Angebot telefonisch übermitteln lassen. Der nette Herr schickte darauf hin gleich eine Doppelkarte zu. Person A meldete das Auto an und am nächsten Tag gleich wieder ab, da das Auto leider keinen TÜV mehr bekam und die ganze Sache war wieder gestorben.
Nun verlangt die Versicherung von Person A eine Zahlung von 390,-Euro, obwohl Person A nie einen Vertrag unterzeichnet bzw. gesehen hat und das Auto nicht einen Meter auf der Straße gefahren wurde. Dieser Betrag wurde schon mehrmals angemahnt.
Muß Person A diesen Betrag zahlen ?
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 07.07.06, 11:51    Titel: Re: kfz Versicherung ohne Vertrag Antworten mit Zitat

lusako hat folgendes geschrieben::
Person A wollte vor geraumer Zeit ein älteres Auto anmelden und hat sich dazu ein Angebot telefonisch übermitteln lassen. Der nette Herr schickte darauf hin gleich eine Doppelkarte zu. Person A meldete das Auto an und am nächsten Tag gleich wieder ab, da das Auto leider keinen TÜV mehr bekam und die ganze Sache war wieder gestorben.
Nun verlangt die Versicherung von Person A eine Zahlung von 390,-Euro, obwohl Person A nie einen Vertrag unterzeichnet bzw. gesehen hat und das Auto nicht einen Meter auf der Straße gefahren wurde. Dieser Betrag wurde schon mehrmals angemahnt.
Muß Person A diesen Betrag zahlen ?



Keine Sorge, ein Vertrag kam nur über die Laufzeit der Doppelkarte zu Stande...
Also ein Tag kostet definitiv keine € 390,-
Nach der Prüfung gibt er ein Angebot ab. Nimmt dies der VN an, so kommt der eigentliche Vertrag zustande... Kommt er nicht zustande steht dem VR die Prämie
für die über die Doppelkarte angemeldeten Tage zu (Taggenau Ausrufezeichen )...
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 07.07.06, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

bezahlen müssen sie erstmal, je nach angegebener zahlungsrhytmus [monatlich, 1/4 jährlich, 1/6jährlich od. jährlich], ab dem tag der abmeldung erhält der versicherungsnehmer rückwirkend sein geld zurück.

ABER erstmal muß bezahlt werden da sie ja den vertrag eingegangen sind (doppelkarte bei der anmeldung abgegeben), laeinhaft würde ich es vorläufiger vertrag nennen u. die unterschrift wäre nur eine formalität!
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 07.07.06, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::
bezahlen müssen sie erstmal, je nach angegebener zahlungsrhytmus [monatlich, 1/4 jährlich, 1/6jährlich od. jährlich], ab dem tag der abmeldung erhält der versicherungsnehmer rückwirkend sein geld zurück.

ABER erstmal muß bezahlt werden da sie ja den vertrag eingegangen sind (doppelkarte bei der anmeldung abgegeben), laeinhaft würde ich es vorläufiger vertrag nennen u. die unterschrift wäre nur eine formalität!



Es sind 2 Verträge.

Die Doppelkarte ist die vorläufige Deckungszusage(kurz VDZ).
Deswegen ist aber noch kein Vertrag über ein komplettes Jahr zustande gekommen...
Kommt dieser Vertrag nicht zustande, so steht dem VR nicht der Jahresbeitrag zu.

Der VR darf stattdessen nur nach Kurztarif abrechnen (zw. ca. 15-25% des Jahresbeitrages).
Jetzt ist nur die Frage ob die € 390,- der Kurztarif, oder den Jahresbeitrag darstellt.

Wie gesagt den Kurztarif (i.d.R. 1 Monat) darf der VR einfordern, den kompletten Jahresbeitrag nicht.
Das mit dem Kurztarif erscheint zwar auch teuer, aber sollten sie anschließend ein anderes Auto dort anmelden,
dann wird Ihnen dieser bereits bezahlte Beitrag auf das neue Auto angerechnet, was die ganze Sache wieder humanisiert...

Jedoch ist fraglich, ob die Sie nach mehreren Mahnungen noch nehmen werden...

Grüßle!
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 07.07.06, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

ja, solche sachen werden nach kurztarif abgerechent, damit kann auch ein einzelner tag ganz schön teuer werden.

mal ein link, andere machen es genauso:
http://www.wwk.de/Inhalte/Titel/Lexikon/Kurztarif.jsp
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Cassidy
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Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 09.07.06, 03:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hinzuzufügen wäre noch: da kein Antrag aufgenommen und somit kein Vorversicherer angegeben wurde, ist die Abrechnung nach Kurztarif wahrscheinlich ohne den evtl. vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt erfolgt, also etwa 210 %. Sollte es keine Vorversicherung geben, käme die Führerscheinregelung mit (je nach Versichererer) 120/125 % in Betracht. Aber das erfährt der Versichererer eben erst mit einem Antrag...
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