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Verfasst am: 05.07.06, 21:25 Titel: Zulassung zum Referendariat
Hallo,
angenommen ein Jura-Student hat 100.000 € Schulden, resultierend aus einer illegalen Handlung, die er als Kind infolge zivilrechtlicher Verurteilung zahlen muss.
Die Meldung zur ersten juristischen Prüfung sieht keine Bonitätsprüfung vor.
Bei der Meldung zur zweiten juristischen Prüfung wird jedoch nach Schulden des Bewerbers gefragt. Können diese Schulden dazu führen, nicht zum Referendariat zugelassen zu werden? Eidesstattliche Versicherung? Oder warum fragen viele Amtsgerichte nach Schulden der Bewerber? Siehe Online-Bewerbungsformulare.
Außerdem: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird aufgrund des Vermögensverfalls versagt bleiben. Ja / Nein?
Wenn ja, wie kann man diesen Teufelskreis durchbrechen, denn um Schulden abzuarbeiten, muss man arbeiten können.
In allen Bewerbungen um Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst gibt es zumindest die Frage, ob "geordnete wirtschaftliche Verhältnisse" vorliegen.
Wenn der Bewerber z.B. im Rahmen einer Schuldnerberatung eine monatliche Rate einer noch so hohen Schuld abzahlt, ist das doch ein geordnetes wirtschaftliches Verhältnis, oder etwa nicht? _________________ In dubio pro reha!
Was spricht denn gegen den netten Tipp von Herrn Exrichter? Ein Anruf sollte doch noch im Bereich des Möglichen liegen, oder ? _________________ We don't make mistakes - we just have happy accidents. (Bob Ross)
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