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Betreuung in Gesundheitsfragen - Wie umfangreich?

 
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BlackSheep
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Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 136

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 21:27    Titel: Betreuung in Gesundheitsfragen - Wie umfangreich? Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Fall:

Ein älterer Mann ist dem Alkohol schon immer gut zugesprochen gewesen. Seit seiner Pensionierung vor fast 20 Jahren ist er immer abhängiger geworden und nun brennt sozusagen der Teppich.

Es wird nicht mehr geduscht, nur noch Mini-Portionen gegessen, dafür umso mehr gesoffen, notwendige Medikamente (Herz) werden seit Wochen nicht mehr eingenommen. Ansprechbar ist der Mann nur noch wenige Minuten am Tag - zwischen dem Aufstehen und dem ersten Bier. Fragt man ihn, was er so trinkt, warens natürlich nur 2 Bier, doch kästenweise Leergut und Schnapsflaschen im ganzen Haus sprechen Bände.

Der Mann muss in eine Klinik, sonst erlebt er Weihnachten nicht mehr.

Die Verwandschaft schlägt nun Alarm und nun wurde vom Arzt ein Attest erstellt, mit dem die Tochter des Mannes nun Morgen zum Amtsgericht gehen kann und eine Betreuung beantragen kann. Dieses Attest kam nur zustande, weil der Mann im Suff stürzte und sich so verletzte, dass er in eine Klinik musste. Von dort musste er aber nach Erholung vom Sturz aber entlassen werden - er wollte das so. Trotzdem hat der behandelnde Arzt dort aber den Handlungsbedarf gesehen und das Attest erstellt.

Wie läuft das dann ab?
Wie schnell wird ein Betreuuer eingesetzt?
Ist es besser, einen amtlichen Betreuuer zu holen oder lieber einen Verwandten?
Und wenn es ein Verwandter tut, was muss der dann machen?
Welche Entscheidungen kann er treffen?

Danke!
BlackShepp
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 03.07.06, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

eine "kleine einführung" kann man sich hier herunterladen:
http://www.bmj.bund.de/enid/419fda9181513a42ffc2d09baf73e399,0/Ratgeber/Betreuungsrecht_kh.html

ich persönlich würde davon abraten als verwandter die betreuung zu übernehmen denn A) kennt otto normal mensch sich nicht allzugut damit aus u. B) ist ein "berufsbetreuer" unbefangener u. sieht so manches nüchterner wie ein angehöriger.
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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BlackSheep
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Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 136

BeitragVerfasst am: 04.07.06, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, das pdf habe ich gestern schon vor dem Posten hier gefunden und aufmerksam gelesen, doch Fragen sind übrig geblieben.

Konkret wollte ich wissen:
Wenn nun Morgen per einstweiliger Anordnung ein Betreuuer gestellt würde, wie lange würde es dann brauchen, bis der Mann in eine Klinik eingewiesen wird?

Vor allem wegen der derzeitigen Wetterverhältnisse (angekündigte 35 Grad) und dem hohen Alkoholkonsum, gepaart mit dem Weglassen der Medikamente (Herz & Blutdruck) sind die Verwandten sehr besorgt.

Und wie würde das ablaufen?
Morgens um 10 zum Amtsgericht - Betreuer bestellen lassen - und dann?
Wann kann der anfangen zu agieren?
Und muss man den Mann dann in eine Klinik bringen oder würde er geholt werden?

Es ist echt sehr dringend, gestern Abend kam es zwischen dem Mann und seiner bettlägerigen Frau schon wieder zu Auseinandersetzungen - und er hat mal wieder auf sie eingeschlagen, weil er aggressiv wurde.

Die Polizei macht nix. Die brauchen über eine Stunde, um zu kommen und dann liegt der besoffene Mann schon schlafend in irgendeiner Ecke und alles sieht friedlich aus.
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AndreasHL
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 04.07.06, 16:46    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

der Herr erhaltenen Ihnen Ihren kindlichen Glauben.

Das als frommen Wunsch. Morgens zum Amtsgericht und abends Betreuer ? Vielleicht, wenn die Bundeskanzlerin den Antrag stellt. Sonst dauert auch ein Eilantrag schon mal 6 Wochen. Da muss ein Arzt ein Gutachten stellen, ein Richter muss einen Beschluß fassen, alles wird aufgeschrieben, und und und.

Ausserdem, so blöd es jetzt klingt: das ist kein Eilfall, sondern ein ganz normaler Durchschnittsfall. Jeder hat in Deutschland das Recht, sich dumm und dusselig zu saufen, und dxann muss er die Folgen eben am eigenen Leib erfahren.

Da hilft eigentlich zu Anfang nur Selbsthilfe. Einstweilige Anordnung ? Zwangseinweisung ? Dazu gibt es hier mehrere Beiträge, einfach mal suchen. Glabue allerdings nicht an den Erfolg.

Sorry, dass sich alles so negatiov anhört, ist aber die Realität.

Gruß

Andreas
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jucat
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 05.07.06, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, kann meinen Vorschreibern im Grunde nur zustimmen, wobei

mir scheint es hier nicht nur um einen Fall, sondern um zwei Fälle zu gehen:

a) der Mann braucht offensichtlich Behandlung / Betreuung - ist aber eine schwierige Angelegenheit wenn er damit nicht einverstanden ist;

b) die Frau benötigt - als hilflose Person? - offensichtlich Schutz vor ihrem gewalttätigen Mann.

kann man das irgendwie voneinander trennen? - ich weiß, dass das praktisch oft nicht geht, aber vielleicht gibt es ja doch eine Möglichkeit, die Situation bis zur Anordnung einer Betreuung zu entschärfen

Gruß, Cat
_________________
Ich möchte das Recht nicht nur kennen, sondern auch verstehen. Dies ist nicht gleichzusetzen mit dem Wunsch nach Rechtsberatung.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 05.07.06, 10:50    Titel: Re: ohne Antworten mit Zitat

AndreasHL hat folgendes geschrieben::
Morgens zum Amtsgericht und abends Betreuer ? Vielleicht, wenn die Bundeskanzlerin den Antrag stellt.

Das ist mir dann doch etwas zu allgemein formuliert.

Es gibt schon Fälle, in denen sofort - binnen 10 Minuten - ein Betreuer bestellt bzw. die vormundschaftsgerichtlichen Maßnahmen in die Wege geleitet werden, z.B. bei Unterbringungen, Operationen (Amputationen) etc.

Richtig ist aber, dass eine solche Eilmaßnahme sicherlich nicht bei jedem Alkoholiker ergriffen wird, da die Voraussetzungen für eine rechtliche Betreuung hier nicht so klar sind wie etwa bei einem komatösen Patienten.

Letztlich wäre bei akutem Handlungsbedarf andere Stellen zuständig, um z.B. eine Einweisung nach PsychKG oder gar strafprozessuale Maßnahmen zu veranlassen.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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BlackSheep
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Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 136

BeitragVerfasst am: 05.07.06, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

jucat hat folgendes geschrieben::
a) der Mann braucht offensichtlich Behandlung / Betreuung - ist aber eine schwierige Angelegenheit wenn er damit nicht einverstanden ist;

b) die Frau benötigt - als hilflose Person? - offensichtlich Schutz vor ihrem gewalttätigen Mann.


Das kann man nicht mehr voneinander trennen.

Die Frau leidet zudem noch unter Demenz und spricht heute ganz anders als gestern. Gestern zB war die Frau damit einverstanden, den Mann per einstweiliger Anordnung einweisen zu lassen. Das hat sich die Tochter der beiden zum Glück schriftlich geben lassen, also ein Schreiben aufgesetzt und die Frau hats unterschrieben.

Irgendwann schlug die Stimmung dann um, die Frau wurde wütend und erzählte ihrem besoffenen Mann dann mitten in der Nacht "DEINE Tochter will Dich einweisen lassen. Dieses Miststück." Daraufhin hat der Mann geweint, die Frau getobt und heute sitzt der Mann schon wieder in der Gartenlaube, die Frau liegt im Bett und die Tochter soll sich "gefälligst fernhalten".

Was soll man da machen?
2 alte Menschen richten sich gegenseitig zu Grunde, können sich nicht mehr ertragen, aber keiner will freiwillig gehen. Deswegen säuft sich der Eine zu Tode und die Andere erleidet einen Hirnschlag nach dem anderen und wird mit jedem Mal bösartiger und gemeiner.

Die Verwandten können nichts mehr machen. Man hört nicht auf sie und ihren Rat. Der Einzige, der hier noch helfen könnte, wäre jemand "vom Amt".
Versteht Ihr, wie ich das meine?
Es müsste eine Authoritätsperson her.

Nicht mal Ärzte werden mehr anerkannt. Die heute noch ach so gute Hausärztin wird Morgen beschuldigt, mit der Tochter unter einer Decke zu stecken und nur die Einweisung in die Geschlossene zu wollen.

Man kann die Leute doch nicht einfach verrecken lassen...
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AndreasHL
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 05.07.06, 16:30    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

so ist es im Leben. Der eine fordert eine Autoritätsperson, der andere verweist auf das Dritte Reich und dessen Schandtaten, die Menschenrechte, die jedem zustehen, usw.

Bleiben wir doch bei den Tatsachen: es wird diese Autoritätsperson nie geben, jedenfalls so nicht, wie sie hier offenbar gewünscht wird. Und das ist gut so. Jeder hat seine Grundrechte, auch der versoffene Vater und die demente Mutter.

Der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund sehr hohe Hürden gesetzt, ehe jemand zwangseingewiesen wird und gegen seinen Willen untergebracht. Das macht es allen Betroffenen nicht leichter, aber man hat ja auch in der Vergangheit das Gegenteil erlebt, und das war schlecht.

Wie ich schon schrieb, jeder kann sich zu Tode saufen, das ist die persönliche Freiheit.

Ich würde mich erst einmal über eine Unterbringung nach dem PschKG schlau machen, vielleicht hilft das weiter.

Gruss

Andreas
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BlackSheep
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Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 136

BeitragVerfasst am: 07.07.06, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Der "Fall" hat sich in der vergangenen Nacht auf tragische Weise erledigt.

Die alte Dame ist verstorben und der Mann im Klinikum.
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 08.07.06, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

tut mir leid, dass das Ganze so geendet hat ( war Ihnen aber doch irgenwie klar ).
Viellt. haben Sie nun wo der Vater im Klinikum ist eine Möglichkeit die Psych. Abt. einzuschalten. dann könnten Sie das Problem mit und für Ihren Vater lösen.

Gruß
roni
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BlackSheep
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Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 136

BeitragVerfasst am: 08.07.06, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich war es klar, dass es so enden musste. Nur nicht so schnell.

Aber um das mal klar zu stellen: zwischen dem Tod der Dame und den hier geschilderten Sachen besteht nur bedingt ein Zusammenhang. Sie ist an einem Herzinfarkt verstorben, doch denke ich, wenn man da vorher ne Regelung gefunden hätte, wäre es vielleicht nicht so schnell dazu gekommen. Doch das ist reine Spekulation.

Nun müssen wir mal sehen, wie es weiter geht.

Es geht hier übrigens nicht um meine Eltern. Wären sie es gewesen, dann würde ich sicherlich rigeroser vorgehen. Zum Glück sind meine Eltern aber 30 Jahre jünger als die hier Betroffenen.
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