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Exmatrikulation?

 
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Andrea8
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Anmeldungsdatum: 07.07.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.07.06, 20:12    Titel: Exmatrikulation? Antworten mit Zitat

Ein hypothetischer Fall stellt sich folgendermaßen dar:
Student A wird vermutlich verdächtigt, ein ärztliches Attest gefälscht zu haben.A konnte dem Dozenten B nämlich nur eine Kopie, nicht aber das Original des Attests vorlegen.
Darf B nun den betreffenden Arzt anrufen, um zu erfragen, ob A an besagtem Tag wirklich krank war und das Attest so verifizieren?
B hat A nun zu einem Gespräch gebeten, aber noch nicht konkret gesagt, dass er A der Fälschung verdächtigt. Welche Möglichkeiten hat B, um nachzuweisen, dass das Attest gefälscht ist?
Welche Vorgehensweise wäre für A ratsam? Alles zugeben und auf das Wohlwollen von B hoffen? Oder beim betreffenden Arzt (den A schon lange kennt) einfach um ein Attest bitten? Ist eine Exmatrikulation für A zu befürchten?
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 08.07.06, 23:31    Titel: Re: Exmatrikulation? Antworten mit Zitat

Andrea8 hat folgendes geschrieben::
Ein hypothetischer Fall stellt sich folgendermaßen dar:
Student A wird vermutlich verdächtigt, ein ärztliches Attest gefälscht zu haben.A konnte dem Dozenten B nämlich nur eine Kopie, nicht aber das Original des Attests vorlegen.
Darf B nun den betreffenden Arzt anrufen, um zu erfragen, ob A an besagtem Tag wirklich krank war und das Attest so verifizieren?

B darf anrufen, wen er will. Er darf auch fragen, was er will. Allerdings gilt für Arzt und Personal die ärztliche Schweigepflicht; die sind also meiner Meinung nach nicht berechtigt, Auskunft zu erteilen.
Zitat:
B hat A nun zu einem Gespräch gebeten, aber noch nicht konkret gesagt, dass er A der Fälschung verdächtigt. Welche Möglichkeiten hat B, um nachzuweisen, dass das Attest gefälscht ist?

Das kommt wohl darauf an, ob es wirklich eine Fälschung ist, und wie geschickt die Fälschung gemacht wurde. Abgesehen davon ist keine Schule/Hochschule und auch kein Arbeitgeber verpflichtet, eine Kopie eines ärztlichen Attestes zu akzeptieren.
Zitat:
Welche Vorgehensweise wäre für A ratsam?

A hätte besser erst gar keine Urkundenfälschung begangen. Er/sie/es sollte sich auf eine Strafanzeige gefasst machen.
Zitat:
Alles zugeben und auf das Wohlwollen von B hoffen?

Erscheint mir sehr sinnvoll. Wenn A "tätige Reue" zeigt, sieht B vielleicht von einer Strafanzeige ab.
Zitat:
Oder beim betreffenden Arzt (den A schon lange kennt) einfach um ein Attest bitten?

Erst eine Straftat begehen und dann noch andere zu weiteren Straftaten verleiten? Und sowas will die Hochschulreife besitzen?? *kopfschüttel*
Zitat:
Ist eine Exmatrikulation für A zu befürchten?

Bitte in den entsprechenden Regeln der infrage kommenden Hochschule nachlesen. Im "Wahrsagen" oder "Hellsehen" hat hier wohl keiner ein Diplom ...
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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