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Verfasst am: 02.07.06, 13:42 Titel: Zahlt hier die Haftpflicht?
Hallo,
hier der konkrete Fall. X muss in 3 Wochen seinen Firmen-PKW abgeben, da X zum 31.07.2006 gekündigt hat. So nun ist X ein Missgeschick passiert, fährt in den Kreisverkehr und sein Firmenkatalog, welcher auf dem Rücksitz liegt, fliegt runter und gegen die Türverkleidung. Die unter Tretschutzleiste hat einen Kratzer und die Boxenabdekung auch, zahlt den Schaden seine Haftpflicht oder muss X selber dafür aufkommen? Oder darf sein noch AG das gar nicht mir in Rechnung stellen? X hat nur unterschrieben für 500€ Selbstbeteidigung bei Eigenverschuldung.
So nun ist X ein Missgeschick passiert, fährt in den Kreisverkehr und sein Firmenkatalog, welcher auf dem Rücksitz liegt, fliegt runter und gegen die Türverkleidung. Die unter Tretschutzleiste hat einen Kratzer und die Boxenabdekung auch
wie ist das passiert? ist mr. x zu schnell in den kreisverkehr (kurve) gefahren oder hat er die vorfahrt eines anderen verkehrsteilnehmers im kreisverkehr nicht beachtet und musste in die eisen gehen? hat er einfach nur kurz nicht aufgepasst oder nebenbei noch z.b. telefoniert, im handschuhfach gekramt, die cd gewechselt usw.?
Zitat:
X hat nur unterschrieben für 500€ Selbstbeteidigung bei Eigenverschuldung
das ist hier jetzt sicher strittig. das klassische eigenverschulden ist sicher z.b. bei-rot-über-die-ampel-fahren oder unter-alko-einfluss oder unzureichender-sicherheitsabstand etc.
wie lautet den die genaue forumulierung im firmenwagen-vertrag mit den ag?
jetzt kommt es darauf an wie mr. x die erste sache schildert, also zu schnell in die kurve oder eine unaufmerksamkeit....
ich gehe mal davon aus, das der grad des verschuldens bei richtiger schadenschilderung ziemlich niedrig anzusetzen.[/code] _________________ MfG,
Duisburger
Nein, die private Haftpflichtversicherung würde einen solchen Schaden nicht übernehmen, siehe Antwort von Nebelhoernchen!
Ansonsten bin ich der Meinung, dass dieser Schaden, falls er nicht unter die normale Abnutzung fällt, wohl bis zur Höhe der Selbstbeteiligung aus eigener Tasche bezahlt werden muss.
Wie bereits erwähnt, zahlt die PHV nicht. Würde ich unter "Pech gehabt" ablegen. Ein solches Vorkommnis wird auch nicht von einer Vollkaskoversicherung bezahlt, denn es handelte sich nicht um einen Unfall (= ein von außen mit mechanischer Gewalt erfolgtes Ereignis)..
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