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mal angenommen, es wurde ein neues Auto gekauft und eine neue Haftpflicht- und Vollkasko-Versicherung dafür abgeschlossen. Die Versicherungssumme sollte sich vierteljährlich auf 220Euro belaufen. Das Auto wurde Mitte Mai gekauft.
Die Versicherung buchte im Juni fälschlicherweise 179 Euro für den ersten Zeitraum ab. Nach Bemängelung wurde eine Neubuchung versprochen.
Ein paar Tage später wurden nochmals 121 Euro abgebucht (also der eigentlich richtige Betrag für die vorangegangene Versicherungszeit), aber der vorangegangene Betrag wurde nicht erstattet und auf dieser Abbuchung gab es eine andere Versicherungsnummer als bei der ersten Buchung.
Wieder wurde eine Mangelanzeige beim Versicherungsmakler gemacht und wieder wurde Neubuchung versprochen.
Im Juli (neuer Abrechnungszeitraum) wurden insgesant 552 Euro abgebucht und die beiden Versicherungsnummern tauchten in der Buchungsanzeige auf.
Ist es in einem solchen Fall möglich, die Versicherung zu stornieren, obwohl sie schon länger als 4 Wochen besteht und mit einer anderen Versicherungsgesellschaft rückwirkend einen Vertrag zu schliessen?
Vielen Dank schon im Voraus für eine schnelle Antwort.
eine fehlerhafte abbuchung ist grundsätzlich kein grund für eine ausserordentliche kündigung. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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