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Darf jeder Originale Markenartikeln weiterverkaufen?

 
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KeepSmile
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 10.07.06, 09:06    Titel: Darf jeder Originale Markenartikeln weiterverkaufen? Antworten mit Zitat

Guten Tag Forum,
es findet diesen Fall vor, den ich keine Antwort findet.
Herr A betreibt Textilhandel. Er bekommt ein sehr güntiges Angebot (Restposten) eines Grosshändlers Originale Marken-Textilien wie von Hugo Boss, Christiane Dior, Chanel, Lee, Levis usw. einzukaufen.

Muss A ein Sondergenehmigung zum Weiterverkaufen dieser Markenartikel haben?
Darf A individuell den Preis gestalten? Z. B. Wenn die Konkurenz ein Polo-Shirt von Boss für 50 EUR anbietet und Herr A bietet nur 10 EUR an, oder gibt es einen allgemeinen Mindestpreis bei sochen Markenartikeln.
Darf A über die Online Plattform Internetauktionshaus [Name geändert] ab 1 Eur verkaufen?

Was muss A bei Verkauf solche Markenartikeln beachten?


Vielen Dank für die Antwort
KeepSmile
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B-Troffen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 10.07.06, 12:04    Titel: Re: Darf jeder Originale Markenartikeln weiterverkaufen? Antworten mit Zitat

KeepSmile hat folgendes geschrieben::

Was muss A bei Verkauf solche Markenartikeln beachten?

In erster Linie mal, dass sie wirkich und garantiert echt sind. Weiterhin, dass es sich nicht um Diebesgut o. Ä. handelt, sonst Hehlerei! Gerade beim angedachten Vertriebsweg via Internetauktionshaus [Name geändert] sollte A sich diese beiden Punkte vom Lieferanten ausdrücklich schriftlich bestätigen lassen.

Es ist auch durchaus denkbar, dass Vereinbarungen bezüglich Vertriebskanälen und einzuhaltender Richtpreise bestehen. Allerdings ist A m. E. nur davon betroffen, wenn er solche Vereinbarungen auch unterschrieben hat. Den größten potenziellen Ärger würde ich beim Großhändler vermuten, falls solche Vereinbarungen umgangen worden sind.

B-Troffen
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rettich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 10.07.06, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Außerdem sollte A sicherstellen, daß die Artikel durch den Inhaber des Markenrechts oder einen Lizenznehmer in der EU in den Verkehr gebracht wurden. Wenn es sich um einen Schwarzimport aus Japan oder den USA handelt (als Beispiele), dann darf A den Kram hier nicht verkaufen, selbst wenn es sich um Originalware handelt.

A sollte sich diese Zusicherungen schriftlich geben lassen und sich vom Verkäufer schriftlich versichern lassen, daß dieser für alle Schäden aufkommt, die A entstehen, wenn es sich doch nicht um Originalware usw. handelt. Verweigert der Verkäufer eine solche Zusicherung, sollte A die Finger davon lassen.
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KeepSmile
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 10.07.06, 13:39    Titel: Darf jeder Originale Markenartikeln weiterverkaufen? Antworten mit Zitat

guten Tag,
vielen Dank für die Antworten.
A würde alles schriftlich bekommen, dass alle Waren Original sind. Der Grosshändler hat selbstverständlich Lizenz zum Vertrieb dieser Waren. Es handelt sich also um Originalwaren und keinesfalls um Diebesgut, auch kein Schwarzimport aus Japan oder den USA.

Es handelt sich nur um Auslaufsmodelle, die in Restposten sehr günstig Verkauft werden um sein Lager zu räumen.

A weisst nur nicht, ob er eine Sondergenehmigung haben muss um diese Waren zu weiter zu verkaufen. Zwischen A und Grosshandler existert nur eine Rechnung und eventuell ein Invoice-Schreiben. Dem Grosshändler ist bekannt, dass A seine Waren weiter verkaufen wird.

Die 2. Frage wäre ja, ob A an irgendeiner Preisrichtlinie gebunden ist wegen Wettbewerbsschutz oder so.

Steht sowas irgendwo im Gestzbuch drin?
Schliesslich darf der Imbissbetreiber ja auch die Dose Coca Cola, die er beim Grosshändler z.B. für 15 Cent bekommt, für 16 Cent oder ähnliches weiter verkaufen. Hier würde ja auch kein Hahn nachkrähen, oder?
Vielen Dank

KeepSmile
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 10.07.06, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Schliesslich darf der Imbissbetreiber ja auch die Dose Coca Cola, die er beim Grosshändler z.B. für 15 Cent bekommt, für 16 Cent oder ähnliches weiter verkaufen. Hier würde ja auch kein Hahn nachkrähen, oder?


Wie hat A denn bisher sein Textilhandel betrieben? Alles zum Einkauspreis verkauft?
Bei den meisten Firmen ist die Gewinnorientierung doch oberstes Gebot. Also wenn ich irgendwo eine Ware m.E. günstig einkaufen kann und diese dann teurer weiterverkaufen, dann habe ich mit meiner Gewinnspanne meine Kosten und Arbeitsaufwand (und Steuern natürlich) zu zahlen.
(Wenn ich das Ganze gewerbsmäßig betreibe brauch ich natürlich noch eine Gewerbeanmeldung Winken )

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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rettich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 11.07.06, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Herkunft der Waren einwandfrei ist, kann A mit dem Zeug machen, was er will.

An eine Preisbindung wäre er schon deswegen nicht gebunden, weil er mit dem Hersteller keinen Vertrag hat. Im übrigen sind Preisbindungen wettbewerbsrechtlich unzulässig (Ausnahme: Buchpreise).

Übrigens ist es schlechter Stil, dieselbe Frage in zwei Unter-Foren zu stellen.
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