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Hallo,
weiß jemand, ob es gesetzliche Regelungen gibt, in welchem Zeitraum eine Gutschrift erstellt werden muß?
Hier ein Beispiel, um die Frage zu verdeutlichen:
Firma A verkauft regelmäßig Ware an Firma B. Allerdings ist es unter diesen Firmen üblich, daß NICHT Firma A eine Rechnung erstellt an Firma B, sondern, daß Firma B über die gelieferten Waren eine Gutschrift erstellt an Firma A.
Bei anderen Firmen, mit welchen Firma A, auch auf diese Weise zutun hat, ist es geregelt von den anderen Firmen, daß eine Gutschrift (und somit auch die Überweisung der Gutschrift) z. B. innerhalb von 7, 10, 21 oder 30 Tagen nach Wareneingang und Prüfung erfolgt.
Bei der hier genannten Firma B, gibt es keinen vorgegebenen Zeitraum, welchen die Firma nennt. Diese Firma teilt lediglich mit: "Nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung wird eine Gutschrift erstellt". Hierbei wird kein Zeitraum genannt.
In der Regel hat Firma B eine solche Gutschrift und Überweisung frühestens nach 3 Wochen erstellt, im Durchschnitt nach ca. 4-6 Wochen, allerdings auch schonmal erst nach 2-3 Monaten.
Deshalb mal die Frage, ob es für eine Gutschriftenerstellung eine gesetzlich vorgeschriebene Zeit gibt. Falls ja, müssten doch der Firma A auch Verzugszinsen (oder ähnliches) zustehen oder?
Besten Dank bereits jetzt für Eure Antworten, falls Ihr welche habt
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