Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Guten Tag Forum,
es findet diesen Fall vor, den ich keine Antwort findet.
Herr A betreibt Textilhandel. Er bekommt ein sehr güntiges Angebot (Restposten) eines Grosshändlers Originale Marken-Textilien wie von Hugo Boss, Christiane Dior, Chanel, Lee, Levis usw. einzukaufen.
Muss A ein Sondergenehmigung zum Weiterverkaufen dieser Markenartikel haben?
Darf A individuell den Preis gestalten? Z. B. Wenn die Konkurenz ein Polo-Shirt von Boss für 50 EUR anbietet und Herr A bietet nur 10 EUR an, oder gibt es einen allgemeinen Mindestpreis bei sochen Markenartikeln.
Darf A über die Online Plattform Internetauktionshaus [Name geändert] ab 1 Eur verkaufen?
Was muss A bei Verkauf solche Markenartikeln beachten?
Ich sehe, dass ich im Forum Handelsrecht richtiger bin. Ich werde dort posten. Sorry
Was muss A bei Verkauf solche Markenartikeln beachten?
Daß er nur Waren verkauft, die mit Genehmigung des Markeninhabers im Geschäftsraum der EU eingeführt und auf den Markt gebracht worden sind, §24 I MarkenG:
"Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung für Waren zu benutzen, die unter dieser Marke oder dieser geschäftlichen Bezeichnung von ihm oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind."
Wurde der Artikel z.B. nur in Japan auf den Markt gebracht, kann ein Verkauf in DE eine Markenrechtsverletzung darstellen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Bedeutet das auch, dass A auch das Recht hat diese Markenwaren an weitere Händler zu verkaufen?
Ich habe §24 MarkenG schon ein Paar Mal gelesen, aber irgendwie habe ich ein Brett vorm Kopf.
Vielen Dank
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.