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noch eine Frage zum Freisellungsantrag
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ssslonnn
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Anmeldungsdatum: 05.07.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 09.07.06, 19:09    Titel: noch eine Frage zum Freisellungsantrag Antworten mit Zitat

Hallo!
noch eine Frage zum Freisellungsantrag.

Ich kriege regelmässig Information von Banken über neue Zinsgewinn und zusätzliches Schreiben dass "Zinsen sind Einkommensteuerpflichtig"
Meine Freistellunganträge decken gewonnene Summe daswegen habe ich keine Pflichten vom Finansamt.(so viel ich es verstehe)
Jetzt eine dumme Frage:
Bin ich überhaupt verpflichtet Lonsteuererklärung zu machen wenn die Summe vom Zinsen mein Freistellungsantrag übersteigt.
Wenn ich so überlege dass ist auch vom Vorteil für Finansamt wenn ich keine Erklärung mache.
mfg! Frage
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 10.07.06, 00:23    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt darauf an.
Wer sich auf der Steuerkarte einen Freibetrag eintragen lässt, muss eine Steuererklärung machen.
Oder wenn man mehrere Arbeitgeber hat.
Oder wenn ein Ehepartner Steuerklasse 5 oder 6 hat.
Oder - noch einige andere Gründe. Siehe z. B. EStG § 46.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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ssslonnn
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Anmeldungsdatum: 05.07.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 10.07.06, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Kommt darauf an.
Wer sich auf der Steuerkarte einen Freibetrag eintragen lässt, muss eine Steuererklärung machen.

unabhängig davon ob Gewinnsumme Freibetrag übersteigt oder nicht,Ist es richtig?

Oder wenn man mehrere Arbeitgeber hat.
Oder wenn ein Ehepartner Steuerklasse 5 oder 6 hat.
Oder - noch einige andere Gründe. Siehe z. B. EStG § 46.



Meine Frau hat Steuerklasse 5 und ich 3 es scheint dann dass ich verpflichtet bin,oder?
Dann ist es besser das Geld auf norm. Girokonto hinlegen wenn es zu so einem Aufwand kommt.
Durch Lonsteuerausgleich mache ich nur weitere Verlusste.

DANKE!
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derblacky
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 10.07.06, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Öhmm, ich versteh grad die Zusammenhänge nicht, was hat die Lohnsteuer mit Zinsabschlagsteuer / Freistellungsauftrag zu tun?
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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ssslonnn
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Anmeldungsdatum: 05.07.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 10.07.06, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

derblacky hat folgendes geschrieben::
Öhmm, ich versteh grad die Zusammenhänge nicht, was hat die Lohnsteuer mit Zinsabschlagsteuer / Freistellungsauftrag zu tun?

Stimmt hat mich auch durcheinander gebracht.
Die Frage richtet sich an Zinsabschlagsteuer / Freistellungsauftrag .
hat jemand einen fahlichen Rat?
danke im Voraus!
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 10.07.06, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

derblacky hat folgendes geschrieben::
Öhmm, ich versteh grad die Zusammenhänge nicht, was hat die Lohnsteuer mit Zinsabschlagsteuer / Freistellungsauftrag zu tun?


Die ZASt ist eine Quellensteuer, sprich, wird von der Bank einbehalten. De facto ist das aber eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Nun gibt es aber im EStG den Sparerfreibetrag. Wenn Zinseinkünfte, Dividenden etc. unter dem Freibetrag bleiben, kann man der Bank einen Freistellungsauftrag ausfüllen, so dass von Zins, Dividende etc. nichts ans Finanzamt abgezweigt wird.
Und wenn man eben keinen Freistellungsauftrag erteilt hat, hat man immer noch die Möglichkeit, die von der Bank abgeführte ZASt wieder zu bekommen, über die Einkommensteuererklärung (Anlage SO).

Zusammenhang jetzt klar?

Gruß,
mitternacht.
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*P*
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 10.07.06, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Und wenn man eben keinen Freistellungsauftrag erteilt hat, hat man immer noch die Möglichkeit, die von der Bank abgeführte ZASt wieder zu bekommen, über die Einkommensteuererklärung (Anlage SO).


hallo mitternacht,

es ist die Anlage KAP, ansonsten aber gut erklärt Smilie


Gruß

der Petz
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ssslonnn
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Anmeldungsdatum: 05.07.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 11.07.06, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="mitternacht"]
derblacky hat folgendes geschrieben::
Öhmm, ich versteh grad die Zusammenhänge nicht, was hat die Lohnsteuer mit Zinsabschlagsteuer / Freistellungsauftrag zu tun?

Und wenn man eben keinen Freistellungsauftrag erteilt hat, hat man immer noch die Möglichkeit, die von der Bank abgeführte ZASt wieder zu bekommen, über die Einkommensteuererklärung (Anlage SO).





Tut mir leid,ich verstehe trotzdem nicht.
Ich will vermeiden Lohnsteueausgleich zumachen,das ist die Frage:

Darf ich das überhaupt wenn mein Freibetrag im Bank längst über erlaubte norm( aleinstehend 1425 euro und verheiratet 2850 euro im Jahr Zinsgewinn)übersteigt?
Alles ,Was über Freibetrag liegt wird vom Finansamt abkassirt und nur durch Einkommensteuererklärung darf ich VIELEICHT etwas zuruckbekommen.
Kann auch umgekert sein dass ich noch was drauf zahlen soll !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

danke im voraus!
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 11.07.06, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

ssslonnn hat folgendes geschrieben::

Alles ,Was über Freibetrag liegt wird vom Finansamt abkassirt

Nein, das ist nicht so. Angenommen, man hat 150,- Taler Zinsen, der Freistellungsauftrag lautet auf 100 Taler. Dann werden die übrigen 50 Taler versteuert, aber nicht "weggenommen". Sprich: Da gilt der Steuersatz auf Zinsen in Höhe von 30 %; und 30 % von 50 Talern sind nur 15 Taler. Dem Steuerpflichtigen bleiben also 135,- Taler insgesamt. Wenn die 150 Taler aber nicht aus Zinsen, sondern z. B. aus Aktien-Dividenden stammen, gilt ein anderer Steuersatz, nämlich nur 20 %. Dann behält der brave Steuerzahler von seinen Dividendeneinkünften insgesamt 140 Taler.
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 11.07.06, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

ssslonnn hat folgendes geschrieben::

Ich will vermeiden Lohnsteueausgleich zumachen,das ist die Frage:

Darf ich das überhaupt wenn mein Freibetrag im Bank längst über erlaubte norm( aleinstehend 1425 euro und verheiratet 2850 euro im Jahr Zinsgewinn)übersteigt?

Nein. Wenn die gesamten Freistellungsaufträge mehr sind, als das Gesetz erlaubt, muss man auf alle Fälle eine Einkommensteuererklärung abgeben.
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 11.07.06, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

ssslonnn hat folgendes geschrieben::

Meine Frau hat Steuerklasse 5 und ich 3 es scheint dann dass ich verpflichtet bin,oder?
Dann ist es besser das Geld auf norm. Girokonto hinlegen wenn es zu so einem Aufwand kommt.
Durch Lonsteuerausgleich mache ich nur weitere Verlusste.

DANKE!

Bei Steuerklassenwahl 3 und 5 muss man eine Einkommensteuererklärung abgeben. Wenn man es nicht macht, kann es ziemlich teuer werden - auch wenn man eigentlich was vom Finanzamt wieder bekäme.
Der Grund ist genau der, dass man mit der Kombination 3 + 5 weniger Steuern zahlt als mit der Kombination 4 + 4. Da zahlt man eigentlich immer zu viel. Und wenn man dem FA halt keinen zinslosen Kredit geben will, wählt man halt 3 + 5.
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Pünktchen
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 11.07.06, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="mitternacht"]
ssslonnn hat folgendes geschrieben::

Sprich: Da gilt der Steuersatz auf Zinsen in Höhe von 30 %; und 30 % von 50 Talern sind nur 15 Taler. Dem Steuerpflichtigen bleiben also 135,- Taler insgesamt. Wenn die 150 Taler aber nicht aus Zinsen, sondern z. B. aus Aktien-Dividenden stammen, gilt ein anderer Steuersatz, nämlich nur 20 %. Dann behält der brave Steuerzahler von seinen Dividendeneinkünften insgesamt 140 Taler.

Nicht ganz, der Soli wird auch noch abgezogen. Weinen
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 11.07.06, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Pünktchen hat folgendes geschrieben::

Nicht ganz, der Soli wird auch noch abgezogen.

stimmt. Das sind aber nur 5,5 % der Steuer. Bei 50 Talern zu versteuernden Zinsen also 5,5 % von 15; das sind 0,83 Taler, und bei 50 Talern zu versteuernder Dividende nur noch 0,55 Taler.
Zitat:
Weinen

*tröst*
isses wirklich so schlimm ?
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derblacky
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 12.07.06, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
derblacky hat folgendes geschrieben::
Öhmm, ich versteh grad die Zusammenhänge nicht, was hat die Lohnsteuer mit Zinsabschlagsteuer / Freistellungsauftrag zu tun?


Die ZASt ist eine Quellensteuer,
Zusammenhang jetzt klar?

Gruß,
mitternacht.


Auch vorher schon Winken

Nur
ssslonnn hat folgendes geschrieben::
Meine Freistellunganträge decken gewonnene Summe daswegen habe ich keine Pflichten vom Finansamt.


Ergo fällt für ihn keine ZAST/ Soli an.

@ssslonnn
Ich glaub, du solltest erstmal gedanklich deine Steuererklärung und von deinen Zinseinkünften trennen!

Du mußt eine Steuererklärung machen (zu der aufgrund Steuerklasse 5 verpflichtet bist). Im Rahmen dieser Steuererklärung hast du die Möglichkeit verschiedene Ausgaben (z.B. auch schon gezahlte Steuern) anzusetzen, sodass diese bei der Berechnung deines tätsächlichen Steuersatzes berücksichrtigt werden (können).

Tschau
Majo
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ssslonnn
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Anmeldungsdatum: 05.07.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 12.07.06, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
ssslonnn hat folgendes geschrieben::

Meine Frau hat Steuerklasse 5 und ich 3 es scheint dann dass ich verpflichtet bin,oder?
Dann ist es besser das Geld auf norm. Girokonto hinlegen wenn es zu so einem Aufwand kommt.
Durch Lonsteuerausgleich mache ich nur weitere Verlusste.

DANKE!

Bei Steuerklassenwahl 3 und 5 muss man eine Einkommensteuererklärung abgeben. Wenn man es nicht macht, kann es ziemlich teuer werden - auch wenn man eigentlich was vom Finanzamt wieder bekäme.
Der Grund ist genau der, dass man mit der Kombination 3 + 5 weniger Steuern zahlt als mit der Kombination 4 + 4. Da zahlt man eigentlich immer zu viel. Und wenn man dem FA halt keinen zinslosen Kredit geben will, wählt man halt 3 + 5.

Ich mochte mich bei allen für ihre Beiträge bedanken insbesonders bei "mitternacht",sehr schon und einfach erklärt!
Sorry, dass ich gestern keine Antwort geben konnte war im Nachtschicht.
Eine Frage habe ich noch:
Ich war beim Lohnsteuerverein und es hiess:Falls ich eine Einkommensteuererklärung abgebe soll ich 600 euro draufzahlen und das ich abwarten soll.
Du schreibst aber es kann ziemlich teuer werden wenn ich nicht abgebe.Jetzt weiss ich nicht was ich machen soll?
Danke noch Mal für die Mühe!!!!!!
mfg!
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