Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Als Student der Betriebswirtschaftslehre habe ich bereits 15 der 16 notwendigen Prüfungsleistungen, die für die das Bestehen der Diplom-Vorprüfung erbracht werden müssen, bestanden.
Für die noch fehlende Prüfungsleistung X habe ich die Klausur 2-mal nicht bestanden, und das bei Durchfallquoten von über 85 %.
Da ich für das kommenden Semester plane die Universität zu wechseln, habe ich (auch auf Anraten des Dozenten) an einer mündlichen Ergänzungsprüfung teilgenommen.
Auch diese Prüfung habe ich nicht bestanden.(Durchfallquote ähnlich)
Da seit dem WS 2005/06 auf Bachelor/Master umgestellt wird, wurden zusätzlich Übergangsregelungen beschlossen.
Dabei wird u.a. diese Prüfungsleistung X für Studierende im Diplom-Studiengang BWL ! (ab SS 2005) ersatzlos gestrichen.
Ich möchte diese Universität unbedingt verlassen, was sich ohne Vordiplom sehr schwierig gestaltet.
Sind rechtliche Schritte hier erfolgsversprechend?
Der erste "rechtliche Schritt" sollte ein Gespräch mit dem Prüfungsamt/Prüfungsausschuss (oder der verantwortlich zuständigen Person) sein, wie und ob die künftige Prüfungsordnung auch auf "Altfälle" angewendet werden kann. Stichwort "Gleichbehandlungsgrundsatz".
Erreich ich's durch Diskutieren,
spar ich mir das Prozessieren! _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.