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Sehe ich das so richtig:
Verein A will Spieler B von Verein C haben.
Verein A macht Verein C ein Angebot wegen des Spielers.
Folglich fliesst doch nur zw. V. A und V. C Geld.
V. A bekommt von V. C eine Rechnung gestellt wegen des Spielerwechsels?
JAAA!
Habe gerade die Richtlinien geblättert.
Da gibt nen Abschnitt dazu: A 1 (5) UStR i.V.m. A 39 (2) S.4 UStR.
Es ist ne so. Leistung.
Den Spieler treffen hierbei keinerlei steuerlichen Pflichten.
Man munkelt jedoch dass der Spieler aus diesem Transfer Schwarzgeld bezieht."
Bzw. ist schon vorstellbar bei ein paar Millionen. _________________ "Faulheit ist die Perfektion der Entspannung."
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten."
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Meine Aussagen sind ohne Gewähr, mit der Bitte um Korrektur falls ich mich irren sollte.
Den Spieler treffen hierbei keinerlei steuerlichen Pflichten.
Der Spieler ist in dem Fall ja "nur die Ware". Wenn der Einzelhändler beim Großhändler ne Salami kauft, ist die Salami ja auch nicht ust-pflichtig
Zitat:
Man munkelt jedoch dass der Spieler aus diesem Transfer Schwarzgeld bezieht."
Das muß ich nicht verstehen, oder?
Zitat:
V. A bekommt von V. C eine Rechnung gestellt wegen des Spielerwechsels?
Genau ... und da es sich um eine Transferzahlung im bezahlten Sport handelt, ist dieser Vorgang umsatzsteuerpflichtig. Empfehlenswert ist hier m.E. das DFB- Steuerhandbuch
Das mit dem Schwarzgeld ist doch nicht von der Hand zu weisen.
Klar, beweisen kann man es auch nicht, aber wieso sollte der Spieler nicht
ein bissl was von, sagen wir mal 50 Millionen Euro ab bekommen.
Entscheidet er nicht auch ob er geht oder nicht?
Damit wäre er dann keine Salami mehr. _________________ "Faulheit ist die Perfektion der Entspannung."
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten."
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Meine Aussagen sind ohne Gewähr, mit der Bitte um Korrektur falls ich mich irren sollte.
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 11.07.06, 14:52 Titel:
Hallo,
fraglich ist ob eine steuerbare Leistung vorliegt. Geht man davon aus, dass die Profisparten der Vereine unternehmerisch sind und auch im Inland betrieben werden, fragt sich also nur, ob einer "Ablöse" ein Leistungsaustausch zugrund liegt.
Hier hilft m.E. ein zivilrechtlicher Denkansatz.
X ist bei A angestellt und hat einen Vertrag bis zum 31.12.2009, B möchte X bei sich aber schon zum 01.08.2007 anstellen. Also muss er X bei A "rauskaufen". Der A verzichtet also auf seine zivilrechtliche Position des X bis zum 31.12.09 zu nutzen. Der B erhält die Möglichkeit mit dem X einen Arbeitsvertrag zu schließen.
Das ist deutlich ein Leistungsaustausch in meinen Augen und deshalb auch steuerbar und mangels Steuerbefreiung auch steuerpflichtig.
Sollte auch nicht weiter tragisch sein, das A und B beide Unternehmer mit Vorsteuerabzugsrecht sein werden.
Unabhängig davon wäre zu beurteilen, ob X ggf. Entschädigungen an A zahlen kann, um aus seinem Vertrag "rauszukommen". Also vorzeitige Kündigung des Vertrages gegen "Reuegeld". Das wäre umsatzsteuerlich nicht steuerbar.
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