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Moin,
also: ich mach eine Ausstellung in einer Arztpraxis und habe zu diesem Zweck ein paar Zeilen mit der Bitte um Veröffentlichung an das lokale Tagesblatt geschickt.
Das Ganze wurde dann auch heute veröffentlicht und in dem Artikel steht der Name der Arztpraxis drin.
Darauhin wurde ich von dem betreffenden Arzt angerufen mit der Aussage, das sei unlauterer Wettbewerb und man dürfe so eine Anzeige gar nicht schalten.
Dabei findet die Vernissage doch
1. nicht zu den öffnungszeiten der Praxis statt, 2. wird doch nicht für die Praxis, sondern für meine Kunst geworben.
Wißt Ihr, wie die Sache rechtlich aussieht? Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 11.07.06, 19:46 Titel:
Der Arzt hat Panik, weil er nur in beschränktem Umfang werben darf für seine Praxis.
Hier lohnt ein Anruf bei der Ärztekammer, beim Marburger Bund oder bei der Kassenärztlichen Vereinigung, Anwalt oder Pressestelle verlangen.
Die könnte deinen etwas überbesorgten Arzt evtl. beruhigen. Zumal von denen nicht mehr so viel geahndet wird wie früher mal, da hat sich einiges gändert.
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