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Privatdarlehen

 
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heidmeier
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.07.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 11.07.06, 13:24    Titel: Privatdarlehen Antworten mit Zitat

Fritz braucht Geld. Er ist freischaffend und hat etwa monatlich 1500 Euro zur Verfügung.
Er wohnt zur Miete, hat aber noch ein Haus, das sich nicht verkaufen lässt. Beim Hauskauf hat der getrennte Ehepartner das Darlehen mit unterschrieben. Das Darlehen ruht so zusagen momentan.
Das Haus ist noch mit 75.000 Euro belastet.
Kann er dieses Haus weiter belasten? Wenn er ein Privatdarlehen aufnimmt, kann er das Haus damit belasten?
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 11.07.06, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Fritz als alleiniger Eigentümer drin steht, kann er sein Haus belasten wie er will bzw. solang wie sein Darlehensgeber mit einer nachrangigen Sicherheit zufrieden ist (ich vermute mal, das das Haus fürs erste Darlehen bereits mit einer Grundschuld belastet ist).

Falls das Haus beiden eheleuten gehört, müssen beide der Eintragung der neuen Grundschuld zustimmen.

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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heidmeier
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.07.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 11.07.06, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Was muss Fritz tun, damit er an Bargeld kommt?
Wie funktioniert ein Privatdarlehn?
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 12.07.06, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

heidmeier hat folgendes geschrieben::
Was muss Fritz tun, damit er an Bargeld kommt?
Wie funktioniert ein Privatdarlehn?


Was verstehst du unter Privatdarlehen?
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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heiga
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.07.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.07.06, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
wenn Fritz ein Darlehen aufnehmen möchte, ist das doch zunächst einmal eine Frage der Bonität und zweitrangig eine Frage der Besicherung.
Er verdient als Freischaffender 1.500,00 Euro monatlich - was also kein sicheres Einkommen darstellt. Er ist geschieden. Muss er Unterhalt zahlen? Das würde sein monatlich verfügbares Einkommen noch verringern.
Wovon will er das denn abzahlen?
Er hat ein bereits belastetes Haus. Wieviel ist es denn wert?
Wenn es nicht verkäuflich ist, aus welchen Gründen auch immer, stellt es für die Bank eh keine Sicherheit da.
Warum ruhen die Zahlungen auf das Haus? Kann Fritz vielleicht heute schon seinen Verbindlichkeiten nicht nachkommen?

Fragen über Fragen.

Klar kann er das Haus belasten, wie er will. Aber wer glaubt hier eigentlich ernsthaft, dass die Bank da mitspielt?
Mit den Augen rollen
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