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Spekulationssteuer beim Verkauf einer Ferienimmobilie

 
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eddi_BN
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.07.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 12.07.06, 11:08    Titel: Spekulationssteuer beim Verkauf einer Ferienimmobilie Antworten mit Zitat

Es soll eine Ferienimmobilie verkauft werden, die 1999 angeschaft wurde. Die Immobilie wurde nur zur Eigennutzung verwendet und in der Zeit nicht untervermietet.

Nun soll das Haus verkauft werden.

Was passiert wenn ein Gewinn dabei rauskommt und was bei einem Verlust?

Muss der Verkäufer dies in seiner Steuererklärung angeben? Wie hoch ist eventuell die Spekulationssteuer oder wird der Gewinn/Verlust mit seinem persönlcihen Steuersatz verrechnet?

Wer kann mir was zu der Besteuerung schreiben.

Vorab vielen Dank

eddi_BN
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 12.07.06, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe das Thema zuständigkeitshalber ins Steuerrecht verschoben.

Gruß

der petz (Moderator)
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Papst
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.04.2006
Beiträge: 96

BeitragVerfasst am: 12.07.06, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
Es soll eine Ferienimmobilie verkauft werden, die 1999 angeschaft wurde. Die Immobilie wurde nur zur Eigennutzung verwendet und in der Zeit nicht untervermietet.


Ferienhäuser werden lt. BMF vom 05.10.2000 Randziffer 21nach § 23 besteuert (sog. privates Veräußerungsgeschäft).

Zitat:
Was passiert wenn ein Gewinn dabei rauskommt und was bei einem Verlust?


Den Gewinn versteuern und den Verlust, wenn möglch, verrechnen.


Zitat:
Muss der Verkäufer dies in seiner Steuererklärung angeben?


Ja, wenn über der Freigrenze in Höhe von 512 Euro.

Zitat:
Wie hoch ist eventuell die Spekulationssteuer oder wird der Gewinn/Verlust mit seinem persönlcihen Steuersatz verrechnet?


Der Gewinn wird zu den anderen Einkünften hinzu addiert und dann wird der Steueratz ermittelt.

mfg

Papst
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"Der Mensch ist ein merkwürdiges Wesen:
Er arbeitet immer härter für das Privileg, immer höhere Steuern zahlen zu dürfen."

(George Mikes)
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eddi_BN
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.07.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 12.07.06, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

danke...
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 12.07.06, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Halo papst,

nach der Rz 22 deines zitierten BMF-Schreibens liegt hier aber Selbstbnutzung vor, der Verkauf ist daher nicht steuerpflichtig.

Gruß

vom Petz
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Papst
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.04.2006
Beiträge: 96

BeitragVerfasst am: 12.07.06, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Petz,

War die wieder einen Tick zu schnell. Tut mir Sorry Verlegen .

mfg

Papst
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Er arbeitet immer härter für das Privileg, immer höhere Steuern zahlen zu dürfen."

(George Mikes)
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