Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 11.07.06, 15:47 Titel: Sudoku etc. für Klassenzeitung?
Hallo,
meine Klasse macht ein Projekt "Klassenzeitung", ich bin für die Rätselseite zuständig. Zuerst mal: Die Zeitung wird nicht verkauft und wird nur in unserer Klasse an jeden verteilt. Ich würde gerne auf die Rätselseite z.B. ein Sudoku Rätsel oder ein Kreuzworträtsel stellen. Darf ich da einfach eines aus einer Internetseite nehmen? Weil die Zeitung ist ja eigentlich nur für uns und ich möchte da jetzt nicht eines selbst machen.
Verfasst am: 12.07.06, 11:11 Titel: Re: Sudoku etc. für Klassenzeitung?
Nuzz hat folgendes geschrieben::
Ich würde gerne auf die Rätselseite z.B. ein Sudoku Rätsel oder ein Kreuzworträtsel stellen. Darf ich da einfach eines aus einer Internetseite nehmen?
und was ist mit dem Copyright? Auch bei einer kostenlosen Verteilung ist doch die Zustimmung des Rechteinhabers erforderlich, oder? In diesem Fall dem Entwickler des jeweiligen Rätsels.
Ansonsten könnte ich ja auch jedes Rätsel aus einer Rätselzeitung kopieren und kostenlos auf der Strasse verteilen oder irgendwo auflegen oder ...?
Ich empfehle daher folgende Vorgehensweise:
Seitenbetreiber anschreiben mit der Bitte um Genehmigung zur Kopie und Veröffentlichung des Rätsels in xx Schülerzeitungen. Evtl. mit dem Angebot die Internetseite zu nennen. _________________ Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 17.08.06, 15:08 Titel:
Ich denke, BuGeHof spielt hier (möglicherweise zu recht) auf die Beschränkung der Verbreitung auf einen Kreis aus "persönlich verbundenen" Personen an. Aus dem gleichen Grund muß eine Schule auch keine GEMA für Videovorführungen vor der Klasse zahlen oder darf ein Bräutigam für die Hochzeitszeitung ein urheberrechtlich geschütztes Foto verwenden. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.