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Angenommen Person A ist Harz4 Empfänger geworden und hat jetzt noch Versicherungen laufen.
- Personenhaftpflicht
- Hausratsversicherung
- Unfallversicherung
Als 2003 abgeschlossen nehmen wir an.
Die laufen laut Vertrag bis 2008.
Gibt es da eine Möglichkeit vorher wieder rauszukommen?
Wie kündigt man sowas brauch man da einen Vordruck?
Die könnte man doch auch zu 2008 jetzt schon kündigen würde man das am besten machen?
gekündigt werden kann formlos zum ablauf (2008), ein formular dazu gibt es meines wissens nach nicht.
die unfallversicherung kann möglicherweise ruhend gestellt werden, es werden keine beiträge mehr entrichtet, der vers.schutz reduziert sich entsprechend.
die hausrat kann ggf. außerordentlich, z.b. nach schaden, gekündigt werden.
die phv kann ebenfalls ggf. nach schaden gekündigt werden, allerdings steht dem versicherer i.d.r. der jahresbeitrag auch dann zu, wenn die versicherung unterjährig gekündigt wird, von daher max. zur hauptfälligkeit kündigen.
es sollte aber beachtet werden, dass mind. die phv gehalten werden sollte! eine kündigung dieser versicherung ist in keinem fall zu empfehlen.
in jedem fall sollte ein gespräch mit dem versicherungsvertreter oder -betreuer gesucht werden. vielleicht lässt sich ja durch änderung des versicherungsumfangs die prämien-"last" reduzieren.
zum ablauf gekündigt werden kann jederzeit, also auch heute zu 2008. wenn die verträge alle bei einer gesellschaft bestehen reicht ein kündigungsschreiben, im idealfall per einschreiben/rückschein. einfacher wäre aber ein telefax (übertragungsquittung aufheben). _________________ MfG,
Duisburger
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 12.07.06, 21:47 Titel:
Duisburger hat folgendes geschrieben::
wenn die verträge alle bei einer gesellschaft bestehen reicht ein kündigungsschreiben, im idealfall per einschreiben/rückschein.
Unter der Prämisse der Kündigung zum Ablauf der Verträge in 2008 kann man sich diese Kosten ersparen. In Anbetracht der doch recht langen Restlaufzeit kündigt man mit normalem Breif und bittet um schriftliche Bestätigung. Sollte diese bis ca. sechs Monate vor Ablauf der Versicherungen nicht kommen, kann man immer noch mit Einschreiben arbeiten.
Duisburger hat folgendes geschrieben::
einfacher wäre aber ein telefax (übertragungsquittung aufheben).
Zur Akzeptanz des Sendeberichts als Nachweis des Zugangs gibt es m.E. unterschiedliche Ansichten - das Risiko würde ich nicht eingehen! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
grundsätzlich ist die kündigung per fax kein problem, ein sendebericht ist aber kein wirklicher nachweis. wenn sie wollen, faxe ich ihnen zu jedem beliebigen zeitpunkt (auch in der vergangenheit), weil es so einfach ist am fax zu manipulieren.
aber auch hier: mit dem fax um schriftliche bestätigung bitten, wenn diese bestätigung nicht innerhalb von ca. 4 wochen (oder auch 6 monate vor ablauf) vorliegt, kann man ja nochmal, im zweifel auch per einschreiben-rückschein, kündigen.
eine kündigung der PHV würde ich mir aber gut überlegen. die PHV gehört zu den wichtigsten versicherungen, die man so haben sollte. soweit ich weiß, gibt es für solche versicherungen auch zuschüsse für hartzIV empfänger. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Eine Kündigung mit der Begründung Hartz4 ist nicht möglich.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit alle 3 Verträge ruhen zu lassen. Die Laufzeit der Verträge verlängert sich entsprechend der Ruhendstellung über das Jahr 2008 hinaus. Dies müßte mit der Gesellschaft abgeklärt werden.
Allerdings würde ich, wie bereits von Duisburger empfohlen, die PHV nicht ruhen lassen da es ein sehr wichtiger Schutz ist.
Fragen Sie bitte mal bei Ihrem ARGE-Berater nach. Ich hatte den Fall das für eine alleinerziehende Mutter, die zur Zeit unter Hartz4 fällt, die Kosten für die PHV übernommen wurden. Da der Beitrag bereits abgebucht war reichte eine Bestätigung der Gesellschaft über die Beitragshöhe und Laufzeit sowie das der Beitrag beglichen wurde. Kenne mich nicht mit allen Regeln von Hartz4 aus, daher bitte einen Fachmann fragen. Aber einen Versuch ist es allemal wert. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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