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Ein Schwerbehinderter klagte gegen das Integrationsamt wegen Erhöhung des GdB
von 40 auf mindestens 50. Das war im Jahre 1992. Der vom Gericht bestellte Gut-
achter befand, dass ein GdB von nur noch 3o angemessen war.
Die Klage wurde zurück genommen, um wenigsten den GdB von 40 zu erhalten.
Im Jahre 2004 klagte der Schwerbehinderte erneut auf Erhöhung des Gdb.
Der jetzt beauftragte Gutachter war sehr gründlich, und befasste dich auch mit
dem Gutachten des Vorgängers aus dem Jahre 1992, und befand,
das schon damals ein GdB von 50 vorgelegen hat.
Der damalige Gutachter hatte u.a.auf seinem EKG eine Herzkrankheit nicht erkannt.
Dem Schwerbehinderten gingen dadurch u.a. jahrelang die ihm als Schwerbehinderten
zustehenden zusätzlichen Urlaubstage verloren.
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