Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Habe eine Frage zwecks Rentenverfahren, was vorm Sozialgericht in Berufung liegt.
Person A wurde von Amtswegen begutachtet.
Rentenverfahren läuft seid 2000.
Der Gutachter hat die Person von 1.1.2001 bis 31.12.2004 für maximal 6 Stunden Tätigkeit eingestuft.
Ab 1.1.2005 maximal 4 Stunden. Er spricht von keiner Heilung sondern eher einer Verschlechterung.
Das Sozialgericht hat nun den rententräger zu einen Vergleichsvorschlag aufgefordert.
Wie soll die Person A das alles verstehen. Bitte um Hilfe und sag schon mal dangeschön
Da die meisten Gerichte eine andere Verfahrensbeendigung als durch Urteil, welches sie ellenlang begründen müssten, bevorzugen, versuchen sie gerne, auf eine solche andere Beendigung hinzuwirken.
In dem hier geschilderten Fall scheint es so zu sein, dass das Gericht den Anspruch des Klägers nach Vorlage des Gutachtens zumindest teilweise als begründet ansieht. Also fordert es den RV-Träger auf, dem Kläger eine Rente zuzuerkennen. Jetzt kommt's drauf an, ob der RV-Träger das auch so sieht. Dann wird er den Anspruch - zumindest teilweise, also z.B. Rente wg. teilweiser oder voller EM ab 1/05, evtl. auch schon früher, mit oder ohne Befristung - anerkennen. Wenn der Kläger damit zufrieden ist, ist der Rechtsstreit in der Hauptsache beendet. Nimmt der Kläger das Vergleichsangebot nicht an (z.B. "Ich will aber die volle EU-Rente nach dem Recht bis 12/2000") oder macht der RV-Träger gar keins (z.B. "Der Leistungsbeurteilung des Gutachters wird aus den und den Gründen nicht gefolgt"), dann geht das Verfahren weiter und das Gericht muss ggf. ein Urteil fällen. _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Ich danke ihnen für die ausführliche Antwort.
Da ist man nun gespannt, wie lange nun die Mühlen mahlen und vor allem,
wie werden sie entscheiden.
Bis 12 2000 hatten wir ja noch die alte Rentenreform, mal sehen ob das
berücksichtigt wird.
Vielendank und ein schönes Wochenende
mfg Mamut58
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.