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Kabelanschluß - Frage

 
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frogger13
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.07.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 13.07.06, 18:10    Titel: Kabelanschluß - Frage Antworten mit Zitat

moinsen...

bevor ich mir noch weiter den kopf zerbreche und mir evtl. rechtichen beistand live hole, wollte ich es mal hier versuchen:

folgen situation:
ich wohne seit ca 8 jahren in einer mietwohnung mit kabel anschluss (Anbieter X). ich bezahle auch seit ich denken kann schön jeden monat brav meine gebühren an (Anbieter X (nicht gez). nun habe ich durch einen zufall festgestellt, dass ich nicht für meinen eigenen anschluss bezahle, sondern für einen anderen anschluss (im gleichen ort). ich habe da zwar mal gewohnt, aber damals auch noch bei meinen eltern, die dort selber zur miete gewohnt haben. weder ich noch meine eltern wohnen seit mehr als 8 jahren dort. ich weiss auch nicht, wie ich in die unterlagen von Anbieter X komme, geschweige denn wie die eine einzugsermächtigung bekommen haben !

nun habe ich erstmal vornewech meinen vertrag gekündigt und die einzugsermächtigung widerrufen. das hab ich nach einigem hin und her auch bestätigt bekommen (angeblich sind 2 faxe nicht angekommen - je nee is klar )

meine frage ist nun: habe ich irgendwelche ansprücke gegenüber Anbieter X ? unabhängig ob der zwischenzeitliche mieter/eigentümer auch gezahlt hat. das weiss ich leider noch nicht. ich weiss nur, dass der aktuelle besitzer seit november 05 keine gebühren zahlt, da sie kein fernsehen haben. kann wenigsten die zeit zwischen nov 05 und heute irgendwie geltend machen ?

ich hoffe es ist alles klar ? ansonsten sind fragen, tips oder anregungen willkommen !

danke schon mal
Reiner
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 13.07.06, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

Seh ich das richtig. Sie haben seit dem Auszug vor 5 jahren auch in den anderen Wohnungen einen selbst angemeldeten Kabelanschluß gehabt bzw. haben immer noch?
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frogger13
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.07.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.07.06, 04:59    Titel: Antworten mit Zitat

nein...

ich bin vor ca 8 jahren in meine aktuelle wohnung eingezogen. seitdem zahle ich für einen kabel anschluss in einer wohnung, aus der ich (mit meinen eltern) vor mehr als 10 jahren ausgezogen bin.

ich habe irgendwie gedacht, dass das für meine aktuelle wohnung bzw. den kabelanschluss ist.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 14.07.06, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Also haben sie in der jetzigen Wohnung kein Kabelanschluß?
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frogger13
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.07.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.07.06, 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

technisch gesehen schon, aber vom vermieter nicht offiziell angemeldet Winken
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ThoT
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 14.07.06, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Aber offensichtlich wurde das Kabelfernsehen doch auch genutzt.
Warum also Gebühren zurückverlangen? Oder wurde doppelt gezahlt?
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frogger13
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.07.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.07.06, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

nun ja doppelt weiss ich ja nun nicht wirklich. zumindest habe ich nicht für die wohnung / anschluss bezahlt, in der ich wohne.
mir ist schon klar, dass ich eigentlich dafür bezahlen hätte müssen. das ist aber wohl ein problem meiner vermieterin. lt. mietvertrag ist es incl. kabel anschluss. und ich weiss auch, dass ich wohl schon viel früher darüber hätte fallen sollen. aber bin ich nunmal nicht ...Traurig
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 14.07.06, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn bei ihrer jetzigen Wohnung die Kosten für den Kabelanschluß in den Nebenkosten dabei sind, dann kann man theoretisch schon sagen, dass sie doppelt bezahlt haben. Wie weit zurück sie Forderungen gegen Kabelanbieter [Name geändert] gelten machen können kann ihnen am günstigsten die Verbraucherberatung mitteilen.
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