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recht.de :: Thema anzeigen - erste eigene Wohnung-Hartz 4-Zuschuss für Möbel?
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erste eigene Wohnung-Hartz 4-Zuschuss für Möbel?

 
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AkteX13
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Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 14.07.06, 05:56    Titel: erste eigene Wohnung-Hartz 4-Zuschuss für Möbel? Antworten mit Zitat

Hallo, folgendes Problem:

25 Jahre, Single! Bisher bei Eltern gewohnt. Nun Mietwohnung( 40 Quadtratmeter). Doch die Wohnung bleibt bis auf die Stube leer. keine Küche, kein Herd, keine Waschmaschine, keine Schlafstube? Woher bezahlen? Gibt es Zuschuss von ARGE?? Wie muss man das beantragen und was wird bezuschusst?? Wer kann mir Tips und Hinweise geben??

Danke im Vorraus
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.07.06, 06:48    Titel: Antworten mit Zitat

Da es ausser Arbeitsaufnahme ja keinen Grund gegeben haben kann das elterliche Nest zu verlassen wird die Bezahlung keine Schwierigkeiten bereiten. Und wenn die Arbeitsaufnahme erst unmittelbar bevorsteht gibt es die Möglichkeit, einen kurzfristiges Darlehn zu erlangen....
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Dos
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 14.07.06, 07:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

ab 25 kann man auch nach jüngst geändertem Grundsicherungsrecht "anspruchsunschädlich" zu Hause ausziehen.

Hier gilt § 23 Abs. 3 SGB II, das sind die letzten Einmalleistungen, die das Grundsicherungsrecht (noch) kennt. Ja, für die Erstausstattung der Wohnung gibt es noch Zuschüsse von der Arge. Erstausstattung ist das aber nur, wenn man noch nie, zumindest nicht in der letzten Zeit, solche Sachen hatte, also z.B. nach dem Auszug von den Eltern, wo man die Waschmaschine mitbenutzt hatte. Spätere Ersatzanschaffungen (oder Reparaturen) muss man allerdings aus der Regelleistung (§ 20 Abs. 1 SGB II) selbst bezahlen, daher von Anfang an von den 345 € hübsch den darin enthaltenen Anspar-Anteil von etwa 48 € zur Seite legen, für solche Fälle.

Achso, einen Anspruch nach SGB II hat man natürlich nur, wenn man bedürftig ist, also kein Einkommen und kein (die Freibeträge übersteigendes) Vermögen hat.

Gruß, dos
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Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 14.07.06, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Achso, einen Anspruch nach SGB II hat man natürlich nur, wenn man bedürftig ist, also kein Einkommen und kein (die Freibeträge übersteigendes) Vermögen hat.

Und hier liegt das ganze Dilemma. Wenn man ein Grundeinkommen unabhängig von der Bedürtigkeit bekommen würde, könnten wir die ganze AfA und das restliche Gedöns eindampfen...
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...fleißig wie zwei Weißbrote
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