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Informationen zur Verhinderungspflege erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse oder unter anderem aus dem § 39 SGB XI.
Bei der Ersatzpflege durch Verwandte bis zum 2. Grad dürfen die Aufwendungen das Pflegegeld nicht überschreiten. Zusätzlich können ggf. notwendige Aufwendungen übernommen werden, diese dürfen jedoch zusammen mit dem Pflegegeld 1.432 € nicht übersteigen.
2.Frage:
welche Personern sollen die Verhinderungspflege übernehmen?
-Verhinderungspflege deckt bis zu 1432,- Euro Kosten ab: einmal pro Kalenderjahr
-jedoch haben Verwandte bis II.Grad nur Anspruch auf das Pflegegeld (sehr viel niedriger)
-nach Ihrer Darstellung scheint es sich um (mütterliche?) Pflege der Stufe III zu handeln (Tag&Nacht)
Vielleicht wäre es an der Zeit, einmal darüber nachzudenken, ob wir unsere lieben Verwandten immer nur in Euros aufwiegen sollten?!! _________________ "Das Gesetz kann niemanden zwingen, seinen Nächsten zu lieben, aber es kann es schwieriger für ihn machen, seinem Haß Ausdruck zu verleihen."
Neil Lawson (1820-90), amerik. Jurist u. Publizist
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