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Verfasst am: 23.09.04, 10:27 Titel: RA Kosten des Gegners ohen Gerichtsverhandlung
Wer trägt eigentlich die RA-Kosten, wenn es nicht zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt?
bzw war das einschalten eines RA überhaupt zulässig?
zu meinem Fall:
ich war in einer Ausbildungsmaßnahme bei Fa. Siemens.
Aufgrund längere Kankheit kündigte ich aus wichtigem Grund fristlos zum 26.07..
Darauf erhielt ich eine Kündigungsberechnung der Fa Siemens mit dem kündigungsdatum 01.10.
Dieser Rechnung habe ich schriftlich widersprochen und bat wieterhin schriftlich um Klärung bzw. um Wiederaufnahme der Schulungsmaßnahme gebeten.
Auf telefonische Nachfrage von mir wurde mir die Wiederaufnahme verweigert, mit der Begründung ich habe geküdigt. Weiterhin wurde mir mitgeteilt, dass meine Kündigung nicht anerkannt wird. Warum wurde mir nicht gesagt.
Auf meinen schriftlichen Widerspruch regierte Siemens nicht.
Nach einiger Zeit wendete ich mich wieder telefonisch an Siemens.
Diesmal wurde mir telefonisch gesat, dass der Vorgan nun in der Rechtsabteilung ist.
So wendete ich mich an diese. Nun wurde mir gesagt , dass eine Kündigung aus wichtigem Grund nicht zulässig war und diese nicht anerkannt wird.
Allerdings wurde mir erneut die Wideraufnahme des Lehrgangs verweigert.
Ich teilte daraufhin Siemens meinen Standpunkt zu der von Siemens eigenmächtig gewandelten Kündigung von mir mit und bat erneut um Klärung um unnötigen Mehraufwand zu vermeiden.
Als nächstes erhielt ich Post von einem RA, der den Rechnungsbetrag einfordet und auch noch Kosten mir gegenüber in Höhe von 450€ geltend macht.
Ich erhielt keine Antwort auf meinen Widerspruch, keine Zahlungserinnerung bzw. Mahnung und bat in meinen Schreinen immer um Klärung, erhielt jedoch nie eine Antwort
Es wurde sofort ein RA eingeschaltet und nun soll ich auch noch die Kosten Tragen?!
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