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beihilfe für sachen für den kindergarten?

 
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tatjana s.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 15.07.06, 20:46    Titel: beihilfe für sachen für den kindergarten? Antworten mit Zitat

hallo,

ich bin alleinerziehend und studiere, mein kind bekommt sozialhilfe. ich habe schulden, die mich jeden monat in ratenzahlungen belasten.

ich will wissen, ob ich von ARGE etwas für die sachen, die ich für die kindertagesstätte für das kind kaufen muss (regenjacke, kompletten satz wechselkleidung, etc.) bekommen kann?
und ob es möglich ist von der stadt unterstützung zu bekommen für das essensgeld. in der kita in die mein kind bald hinkommt kostet es pro monat 58,00 Euro. das ist ein städtischer kindergarten. beim jugendamt hat man mir gesagt, man habe es ausgerechnet, dass ein kind im monat (im kita verbringt ein kind ca. 22,5 tage und wird nur eine einzige mahlzeit pro tag bekommen) durchschnittlich 58,00 für das essen braucht. ich habe es auch mal ausgerechnet und weiß, dass das weniger ist als 58,00. außerdem warum muss man bei einer privaten kita weniger essensgeld bezahlen als bei einer städtischen? kann man da etwas tun?
zur zeit haben wir eine tagesmutter, die komplett von der stadt bezahlt wird. mir wurde sogar gesagt, wenn ich mir die kita nicht leisten kann, kann ich einen weiteren antrag auf beträungskosten stellen. ist das nicht absurd? eine tagesmutter ist doch für die stadt achtmal teuerer als das essensgeld für kita.

tatjana s.
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Maus
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 15.07.06, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Unterstützung für Essengeld gibt es in der Regel nicht, da für diese Zeit ja zu Hause nicht gekocht werden muss und daher eine häusliche Ersparnis eintritt.

Hast du in deiner Rechnung zu den 58,00 € auch Sprit fürs Einkaufen, Strom, Wasser etc. für die Zubereitung der Mahlzeiten hinzugerechnet? Winken

Eine Tagesmutter wird von den Jugendämter auf Landesebene gesponsert, das ist ein anderer Topf, als der der städtischen Kindergärten.

Die zusätzlichen Bekleidungsstücke für den Kindergarten können beim Unterhalt gegenüber dem KV als einmaliger Mehrbedarf geltend gemacht werden. Die ARGE jedenfalls muss dafür nicht zahlen.
_________________
LG Maus

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