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Hallo!
Ich bin neu hier, lese aber schon enige Zeit hier im Forum mit. Nun kommt mein erster Beitrag:
wie aus dem Titel schon ersichtlich ist geht es um Musikerarbeitsrecht, ich hoffe es ist jemand hier, der sich mit dem TVK in verbindugn mit Arbeitsrecht auskennt.
Folgende Situation:
ich bin seit Mai 2002 in einem Theater als Orchestermusiker beschaftigt.
Ich übernham dort die vertretung für einen erkrankten Kollegen.
9/2002-7/2002 hatte ich für jede Veranstaltung des theaters (Probe/Konzert) einen extra Honorarzettel
9/2003-1.11. ging das so weiter, der erkrankte Kollege versuchte parallel einen Wiedereinstieg
1.11.2003-31.12.03 erhielt ich einen halben Vertrag (befristet) (Kollege noch da, spielte aber fats nichts)=Orchester stimmt in geheimer Wahl einstimmig dafür ab
21.1.2003-10.8.2003 voller Vertrag, ebenfalls einstimmig
Seit dem 11.8. habe ich wieder einen vollen Vertrag und nun geht der Kollege endgültig, d.h. die Stelle wird frei.
Der jetzige Vertrag hat zwei Befristungen:
a) Rückkehr des Stelleninhabers
b Wiederbesetzung der Stelle
Nun meine Frage: habe ich einen juristischen Anspruch auf diese Stelle durch die bereits zahlreichen Verlängerungen? Zufrieden scheinen sie j a zu sein... Meine Gewerkschaft kann mir in diesem Falle nicht weiterhelfen, ist ja auch nicht in ihrem interesse...
a) "bis zur Rückkehr des Stelleninhabers" (der kommt ja nicht wieder...)
b) "bis zur Wiederbesetzung der Stelle, längstens jedoch bis zum 31.7.2005"
Des weiteren steht noch ein Information darin: "Zur Wiederbesetzung kann ein Probespiel abghalten werden an dem Sie teilnehmen können. Sollte die Stelle innerbetrieblich besetzt werden kann auf ein Probespiel verzichtet werden."
a) "bis zur Rückkehr des Stelleninhabers" (der kommt ja nicht wieder...)
b) "bis zur Wiederbesetzung der Stelle, längstens jedoch bis zum 31.7.2005"
Deutet darauf hin, dass die Stelle längstens bis zum angegebenen Datum geht, wenn die Stelle nicht vorher wiederbesetzt wird.
Des weiteren steht noch ein Information darin: "Zur Wiederbesetzung kann ein Probespiel abghalten werden an dem Sie teilnehmen können. Sollte die Stelle innerbetrieblich besetzt werden kann auf ein Probespiel verzichtet werden."
Klingt nach der fairen Chance, dass du an dem Vorspiel genauso teilnehmen kannst bzw. das Recht dazu hast für die Wiederbesetzung vorzuspielen. Wie die nun entscheiden ob innerbetrieblich oder mit Ausschreibung ist sicher auch irgendwo geregelt, aber dazu kann man von hier aus nichts sagen. Auch wäre der besagte TVK interessant über dessen Inhalt man im i-net nichts findet ausser, dass er ca. 50 Seiten umfasst und sich an den BAT anlehnt, aber nicht in welchen Punkten (und im BAT sind die Befristungen eh durch Sonderregelung geregelt, was dir also vermutlich nichts nützt). Nach den normalen Gesichtspunkten, des Teilzeit- u. Befristungsgesetzes würde eine Befristung mit Sachgrund kein garantiertes Recht auf die Stelle ergeben, aber ohne Kenntnis des TVK....
Ansonsten rein gesetzlich hast du kein Anrecht auf die Stelle und die Befristungen waren wohl auch korrekt so.
Wenn du weiter unsicher bist einfach Anwalt einschalten dann weisst du 100%ig bescheid.
MfG
Matthias
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