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Verfasst am: 16.07.06, 15:15 Titel: Das Essen schmeckt nicht!
A geht in das Restaurant von B und bestellt eine Mahlzeit. A ist mit dem Essen nicht einverstanden und reklamiert. Wie sieht das rechtlich aus. Muss A bezahlen? Hat B das Recht zur Nachbesserung? Was wenn das Essen auch im 2ten Versuch von A nicht akzeptiert wird?
Das kommt drauf an: liegt bei dem Essen tatsächlich ein Mangel vor (z.B. versalzen, verbrannt, schimmlig, ungezieferverseucht,....) darf A Nachbesserung verlangen oder ganz darauf verzichten und dann nicht bezahlen.
Geht´s allerdings darum, dass A z.B. panierte Kängurubeutel bestellt hat und nun feststellt, dass diese ihm nicht schmecken, dann hat er Pech gehabt....
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