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Welche Möglichkeiten gibt es, einer Person zu helfen, die
kaufsüchtig ist, das auch weiß, selbst auch weiß, dass es
im finanziellen Desaster enden wird?
Eine Psychotherapie läuft, aber dieses Problem ist nicht in den Griff zu kriegen.
Die Person ist voll orientiert, geht einer geregelten Arbeit nach,
sorgt völlig normal für sich, also keiner der "üblichen" Betreuungsfälle.
Nur eben die finanzielle Situation ist ein Problem.
Die Intention dieses Betreuungsgedanken ist, die soziale Sicherheit der
Person nicht zu gefährden, indem irgendwann Miete und ähnliches trotz
sicherem Arbeitsplatz nicht mehr bezahlt werden kann.
Kann man hier auf Antrag der betroffenen Person eine geschäftsunfähigkeit
veranlassen?
Bzw. eben dass alle finanziellen (v.a. Internetkauf) Transaktionen zustimmungspflichtig werden?
Was kann eine Schuldnerberatung bringen, wenn die Sucht das Problem ist
und nicht so ein plötzlicher Finazieller Kollaps, sondern eben so wie beschrieben
so langsam vor sich geht _________________ Nur das Genie beherrscht das Chaos!
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 16.07.06, 21:59 Titel:
ein bekannter hat vom "sozialamt" eine "hilfe" bekommen im sinn von das einmal die woche eine frau kommt u. nach dem rechten sieht u. ggf. geld "auszahlt" u. das restliche geld verwaltet.
am besten mal beim amtsgericht vorsprechen eventuell eine "empfehlung" vom psychologen vorlegen u. mit dem AG gemeinsam eine lösung finden ggf. geben sie tips wo man eventuell etwas "veranlassen" kann.
ps:. es wird nicht schaden wenn die betroffene person mit anwesend ist u. auch ihr intresse bekundet damit es "unbürokratischer" von statten geht. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Lassen Sie sich bei der Betreuungsbehörde Ihres Landkreises beraten.
Die Möglichkeit wäre eine Einrichtung einer Betreuung für den Aufgabenkreis Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt.
Mit Geschäftsunfähigkeit hat das ansich nichts zu tun, allerdings werden Verträge dann nur bei Zustimmung des Betreuers rechtgültig.
Einen Antrag auf Betreuung kann natürlich auch von der betroffenen Person selbst gestellt werden.
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