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Verfasst am: 17.07.06, 14:08 Titel: Kunde in Verzug -> Gerichtsverfahren, Rechtschutz?
Guten Tag,
angenommen ein Kunden reagiert nicht auf eine Rechnung nachdem von dem Verkäufer alle Leistungen erbracht wurden. Es geht den üblichen Weg, Zahlungserinnerung, Mahnung, Mahnbescheid.
Nun kommt es nun zu einem Gerichtsverfahren oder ein Anwalt wird eingeschalten (oder beides). Bezahlt die Rechtsschutzversicherung die Gerichtskosten die der Gläubiger vorstrecken muss bzw die Anwaltskosten? Gibt es so eine Versicherung?
Verfasst am: 17.07.06, 14:15 Titel: Re: Kunde in Verzug -> Gerichtsverfahren, Rechtschutz?
todbert hat folgendes geschrieben::
Guten Tag,
angenommen ein Kunden reagiert nicht auf eine Rechnung nachdem von dem Verkäufer alle Leistungen erbracht wurden. Es geht den üblichen Weg, Zahlungserinnerung, Mahnung, Mahnbescheid.
Nun kommt es nun zu einem Gerichtsverfahren oder ein Anwalt wird eingeschalten (oder beides). Bezahlt die Rechtsschutzversicherung die Gerichtskosten die der Gläubiger vorstrecken muss bzw die Anwaltskosten? Gibt es so eine Versicherung?
Kurz und knapp: Ja
Jedoch gibt es unterschiedliche RSV's die unterschiedliche Bereiche abdecken...
Also genau schauen was man ehesten braucht statt die teueren "all-inclusiv" Produkte zu nehmen...
Nun denn, sollten Sie jedoch damit liebäugeln, dass Sie nun für diesen bevorstehenden Rechtsstreit eine RSV abschließen
wollen, so sein Ihnen gesagt, dass dies nicht funktioniert, da dieser Rechtsstreit nicht mehr unvorhersehbar ist... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Verfasst am: 17.07.06, 14:30 Titel: Re: Kunde in Verzug -> Gerichtsverfahren, Rechtschutz?
todbert hat folgendes geschrieben::
Gibt es so eine Versicherung?
Eine Inkasso-Rechtsschutzversicherung für Gewerbetreibende/Unternehmer gibt es nicht.
Bei Rechtsschutzversicherungen für Gewerbetreibende ist der Vertragsrechtsschutz i.d.R. ausgeschlossen.
Ggfs. über eine Kreditversicherung/Factoring, aber nicht zum Einschalten des eigenen Rechtsanwaltes bei einer nichtbezahlten Rechnung.
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