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Verfasst am: 17.07.06, 16:35 Titel: Mietfrei wohnen als Einkommen bei ALGII ?
Hallo allerseits,
Ist es korrekt, dass bei der Bewilligung eines ALGII-Antrages (keinerlei sonstiges Einkommen, aber mietfreie Wohnung) für dieses mitfreie Wohnrecht 30 EUR als Einkommen angerechnet werden.
Kriegst du also z.B. Vollpension, in einer Klinik oder bei deinem Vermieter, wäre das mit ca. 4,- pro Tag als Einkommen zu werten bzw. als Minderung des Bedarfs an der Regelleistung, nach der Sachbezugsverordnung, sagen die (unverbindlichen) Hinweise der BA zu § 9 SGB II:
http://www.my-sozialberatung.de/files/hinweise-9-200603.pdf
Kannst du nun gratis Duschen, Baden, Kochen, Abspülen mit Warmwasser bzw. Gas, das dein Wohungsgeber zahlt, dann mindert dies die Warmwasseraufbereitungskosten, die schon in der Regelleistung abgegolten sind.
Meist sind das so 30,- für einen Single. Erscheint dir das zu hoch, kannst du mosern. Klingt aber recht plausibel.
Verfasst am: 17.07.06, 20:13 Titel: Mietfrei wohnen als Einkommen bei ALGII ?
Vielen Dank, Gerd.
Deine Begründung zu "gratis Duschen, Baden, Kochen, Abspülen mit Warmwasser,..." klingt tatsächlich plausibel. Gibt es hierfür, insbesondere zu dem Betrag von 30 EUR, irgendeine Rechtsgrundlage? Kann man sich hierauf
http://www.my-sozialberatung.de/files/20__SGB__II__100406__pdf(1).pdf
beziehen? Dort steht für "Wohnung (ohne Mietkosten), Strom…." etwas von 8%. 8% von 345 EUR sind fast 30 EUR...
Ich denke, dass Strom hier auch ein gutes Stichwort ist. Der muss vom Regelsatz bezahlt werden, bekommt der AlgII Berechtigte den Strom gratis (?) muss man den vom Regelsatz abziehen. Das könnten schon gut 30€ sein....
Verfasst am: 17.08.06, 16:17 Titel: Re: Mietfrei wohnen als Einkommen bei ALGII ?
Biggi35 hat folgendes geschrieben::
Hallo allerseits,
Ist es korrekt, dass bei der Bewilligung eines ALGII-Antrages (keinerlei sonstiges Einkommen, aber mietfreie Wohnung) für dieses mitfreie Wohnrecht 30 EUR als Einkommen angerechnet werden.
Viele Grüße
Biggi35
Auf eine solch dusselige wie freche Forderung des Arbeitsamtes würde ich an Ihrer Stelle SOFORT einen Untermietvertrag abschließen und vorlegen, der anteilige Kosten aufzeigt.
Ich glaube, nur auf diese direkte Art und Weise sind inkompetente Mitarbeiter von Behörden lernfähig _________________ "Das Gesetz kann niemanden zwingen, seinen Nächsten zu lieben, aber es kann es schwieriger für ihn machen, seinem Haß Ausdruck zu verleihen."
Neil Lawson (1820-90), amerik. Jurist u. Publizist
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