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Ich schreibe morgen Zwischenprüfung...bei dieser wird es zum Großteil Multiple-Choice-Aufgaben geben und halt einige,wo wir selbst was schreiben müssen.Nun sieht es so aus,dass die Dozentin beschlossen hat auch Minuspunkte zu verteilen...sprich,die falschen Antworten werden von den richtigen wieder abgezogen.ist diese Art der Bepunktung rechtens?Übrigens wurde das so eingeführt weil in den anderen jahrgängen welche so blöde waren und dann mal eben überall Kreuze gemacht haben.
Das Problem ist ,dass man dann ja nicht nur keine Punkte auf die Nicht/falsch beantworteten Fragen bekommt,sondern dass man ja auch noch die Punkte der richtig beantworteten Fragen wieder verliert.
Das hier ist keine Rechtsberatung. Ich äußere mich nicht zu dem individuellen Fall, sondern lege mir daraus eine abstrakte Frage zurecht, die ich auf Hochschulprüfungen beschränke:
1. Sind Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren (multiple choice) erlaubt?
2. Wie müssen sie ausgestaltet sein?
Zur ersten Frage nur kurz und knapp: Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren bedürfen einer besonderen gesetzlichen Grundlage. Diese Form der Prüfung verschiebt den Schwerpunkt der Prüfertätigkeit weg von der Korrektur der Prüfungsleistung hin zu der Erstellung der Aufgaben und Antwortmöglichkeiten. Das macht besondere Regelungen für das Prüfungsverfahren erforderlich, die auch in der jeweiligen Prüfungsordnung niedergelegt sein müssen.
Die zweite Frage ist schon nicht mehr so knapp zu beantworten. Es gibt viele Anforderungen an solche Prüfungen. Die resultieren zum einen aus dem Spannungsfeld zwischen Ratemöglichkeit bzw. Zufallschance auf richtige Antworten sowie Abbildung der Prüflingsleistungen im Ergebnis.
So muss die Aufgabenstellung eine der Antworten als richtige zulassen. Auch ist es eine besondere Frage, wie viele Antwortmöglichkeitenes geben darf. Der Regelfall ist hier eine Möglichkeit je Aufgabe.
Die Vergabe der Punkte ist eine weitere Frage. Für richtige Antworten gibt es Punkte. Ob für falsche Antworten Punkte abgezogen werden dürfen, ist sehr fraglich. Dann muss die Leistung eines Kandidaten, der sich unsicher ist und die Frage offen lässt ja besser sein, als die eines Kandidaten, der sich unsicher ist, dann aber unzutreffende Markierungen setzt. Das ist aus meiner Sicht nicht gewährleistet, so dass es zu Verfälschungen bei der leistungsgerechten Bewertung kommt und daher eine solches Vorgehen prüfungsungeeignet ist. Das würde die Prüfung rechtswidrig machen. _________________ Erik Günther
http://www.hlb.de/ http://www.raeg.de/
Diese Infos sind abstrakte Ausführungen zu rechtlichen Fragen. Damit will und kann ich Rechtsberatung nicht ersetzen. Es erfolgt keine Haftung.
Ich kann nur sagen, daß MC-Aufgaben in vielen Prüfungen angewendet werden. Aus eigener Erfahrung (DRK-Lehrgang, also keine Hochschule, aber m.W. wird das im Medizinstudium auch so gehandhabt) ist es gängige Praxis, auch Minuspunkte zu vergeben:
Bei mir war es so: Pro Aufgabe konnte keine, eine oder mehrere Antworten richtig sein. Bei falsch angekreuzten Antworten gab es einen Minuspunkt. Sehr hart, weil man also nichts wußte, noch nicht einmal raten konnte. Aber fair, wie ich finde.
Wie das rechtlich aussieht, weiß ich nicht. Ich denke aber, daß sowas halt vorher vereinbart wird und dann durchgeht.
Verfasst am: 27.03.06, 23:08 Titel: Punktabzug im MC
beim Stöbern durchs Forum hab ich dieses Posting gefunden.
@ RA Günther
"Der Regelfall ist hier eine Möglichkeit je Aufgabe" (zu Antwortmöglichkeiten)
Wie und wo wird der Regelfall definiert?
Man stelle sich vor, in der der Klausuraufgabe hieße es schlicht, es können mehr als eine Antwortmöglichkeit richtig sein.
Wäre auch in so einem abstrakten Fall ein gesonderter Hinweis in der jeweiligen Prüfungsordnung von Nöten?
Wie würden Sie einen (erneut abstrakten) Fall bewerten, in dem ein Prüfer für (komplett) richtige Aufgaben eine bestimmte Punktzahl vergibt, für falsche (als falsch sei auch definiert, dass zuviel angekreuzt wurde - u.U. sogar die richtige Antwort dabei war, sich der Prüfling allerdings zu einer zweiten Antwortmöglichkeit hinreißen ließ) Aufgaben eine geringere Punktzahl wieder abgezogen wird.
Am Ende könnten in diesen, ähnlich wie in dem von Chrissi83 geschildertem, sogar Minuspunkte als Klausurergebnis rauskommen....
Multiple Choice ist bei uns an der Hochschule (FH Albstadt) gängige Praxis. Meist ist eine Mehrfachauswahl möglich. Bei korrekter Auswahl bekommt man einen Pluspunkt, sollte nichts ausgewählt worden sein erhält man keinen Punkt und bei falscher Auswahl, zu wenig oder zu viel Ausgewählten erhält man einen Minuspunkt.
Das Leben ist hart!
Wie wird das denn bei der theoretischen Führerscheinprüfung gewertet? Das war bei uns damals (letztes Jahrhundert) ebenfalls "Kreuzchen setzen". Ob und was falsch war, haben wir nie erfahren; nur das Ergebnis "bestanden" bzw. "nicht bestanden". Aber die Bewertung dieser Prüfung muss doch auch irgendwie irgendwo geregelt sein??? _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
@ mitternacht:
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe - es liegt schon etwas weiter im letzten Jahrhundert - gab es dort keine (Plus)punkte. Für jede Frage war bei Falschbeantwortung eine bestimmte Anzahl Fehlerpunkte vorgesehen. Falsch beantwortet war die Frage, wenn keine, die falschen, zuviel oder zuwenig der dazugehörigen Antworten angekreuzt wurden. Umgekehrt: Nur wenn alle zutreffenden Antworten zu einer Frage richtig angekreuzt waren, galt die Frage als richtig beantwortet. Wenn die Gesamtfehlerpunktzahl damals, meine ich, 7 überstieg, war man durchgefallen. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
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