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Unterhaltszahlung trotz neuer eheähnlichen Gemeinschaft

 
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Jo
Gast





BeitragVerfasst am: 23.09.04, 23:40    Titel: Unterhaltszahlung trotz neuer eheähnlichen Gemeinschaft Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hatte mit einer Frau vor ca. 6Jahren für 4-6Wochen eine sexuelle Bekanntschaft. Diese war ziemlich jung und verlor zur damaligen Zeit ihre 3. Ausbildungsstelle. Daraufhin denke ich, hat sie mir ein Kind angehängt (Grund: Arbeitsunlust). Also ohne jeglichen Schulabschluß sowie Ausbildung.
Nach der Trennung hatte ich ca. bis 3Monate nach der Kindesgeburt keinen Kontakt mehr zu ihr. Ich wußte nichteinmal das sie schwanger war. So nach 3Monate kam ein Schreiben vom Jugendamt, dass ich als Vater angegeben wurde. Wir ließen einen Vaterschaftstest machen, indem eine Vaterschaftwahrscheinlichkeint von 96,999999% gegeben ist. Daraufhin nahm ich die Vaterschaft an, wollte aber jeglichen Kontakt der Frau meiden. Sie teilte mir mit, dass ich dann auch kein Recht auf das KInd habe und dieses auch nicht sehen darf. Für mich war somit der Fall abgeschloßen und war bisher nur zahlendes Mitglied des Kindesunterhalt.
Mittlerweilen weiß ich aber, dass sie das ganze Spiel auch bei einem anderen Mann auf gleicher Weise betrieben hat, der ebenfalls jetzt Kindesunterhalt bezahlt (kind 2 = ca. 2Jahre) und jetzt schon bei einem 3. schwanger ist.
Bei diesem 3. Mann wohnt sie auch fest und will diesen angeblich heiraten.
Für die Mutter hatte ich bisher nichts zahlen müßen, da das Kind unehelich ist und sie zuvor nie in einem festen Arbeitsverhältnis stand.
Wie sieht es eigentlich bei dem Kindesunterhalt aus? Muß ich diesen auch weiterhin voll zahlen, auch wenn sie bei einem anderen Mann wohnt? Gibt es in dieser Sache bestimmte Möglichkeiten, den Kindesunterhalt zu minimieren oder ganz auszuschließen?
Auf Antwort wäre ich sehr dankbar.

Grüße aus der Oberpfalz
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.09.04, 05:44    Titel: Re: Unterhaltszahlung trotz neuer eheähnlichen Gemeinschaft Antworten mit Zitat

Es ist Ihr Kind und Sie haben daher auch für das Kind voll zu zahlen!
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Newbie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2004
Beiträge: 182

BeitragVerfasst am: 24.09.04, 08:29    Titel: Re: Unterhaltszahlung trotz neuer eheähnlichen Gemeinschaft Antworten mit Zitat

hallo jo,

" Wie sieht es eigentlich bei dem Kindesunterhalt aus? Muß ich diesen auch weiterhin voll zahlen, auch wenn sie bei einem anderen Mann wohnt? Gibt es in dieser Sache bestimmte Möglichkeiten, den Kindesunterhalt zu minimieren oder ganz auszuschließen? "

das ist ganz einfach: eine gesetzliche unterhaltspflicht besteht nun mal nur zwischen leiblichen verwandten gerader linie (sh. BGB). den anspruch auf kindesunterhalt hat auch nicht die mutter, sonder das kind. und was kann bitte das kind dafür, daß seine eltern nur ne bettgeschichte miteinander hatten ?
deine damalige bekannte ist die mutter des kindes, du bist der vater. ihr BEIDE habt für das kind zu sorgen bis zum abschluss einer ersten berufsausbildung, sie erbringt als unterhalt die betreuung des kindes und du leistest deinen beitrag dazu in form von barunterhalt, sprich kindesunterhalt. der neue lebensgefährte der kindesmutter hat mit EUREM kind absolut nix zu tun (es ist nunmal dein kind, ob du kontakt haben willst oder hast ist dabei unerheblich). glaub mir, der neue lebensgefährte wird vermutlich sowieso hin und wieder etwas für das kind zahlen, das ist ganz natürlich, wenn ein kind mit im haushalt lebt. ich zahle für die tochter meines LG auch ab und an etwas, wenn ich mit ihr unterwegs bin oder wir einkaufen sind.

gruss

newbie
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