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Verfasst am: 17.07.06, 15:11 Titel: Fenstgerglas durch Hitze gesprungen - Wer zahlt das?
Hallo!
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus zur Miete. Durch die Hitze (klingt zwar komisch aber es ist so) ist eine Scheibe von meiner doppelt verglasten Balkontür gesprungen. Der Riss kommt direkt unten aus der Fassung, da ist niemand dagegen getreten oä.
Hab das der Mietverwaltung gemeldet, die meinten aber das würde die Gebäudeversicherung nicht abdecken, da nur Fenster im Treppenhaus usw. da versichert sind. Ich selbst habe eine Privatehaftpflicht und eine Hausratversicherung (ohne Glasversicherung). Meine Versicherungen zahlen aber auch nicht da ich a) den Schaden gar nicht verursacht habe sondern das ganze von einer natürlichen Ktaft verursacht wurde (Sonne) und b) ich keine Glasversicherung habe.
Ich bin nun aber der Meinung das müsste der Vermieter über seine Gebäudeversicherung oder was weis ich klären! Denn der Schaden wurde wie schon erwähnt nicht von mir, sondern durch eine höhere Kraft verursacht! Könnt Ihr mir bitte helfen???
Vielen Dank für die schnelle Hilfe! Hoffe nur das klappt so... Hatte schon viel Ärger beim Einzug mit der Verwaltung! :/
Die Fenster zählen also definitiv zum Gebäude nicht zu meiner Wohnung? Will da einfach nochma sicher gehen, denn irgendwie gehören Sie ja auch zur Wohnung! Gibt es da irgend einen Grundsatz wenn Gebäudevers und wenn meine Versicherung eintritt???
Vielen Dank für die schnelle Hilfe! Hoffe nur das klappt so... Hatte schon viel Ärger beim Einzug mit der Verwaltung! :/
Die Fenster zählen also definitiv zum Gebäude nicht zu meiner Wohnung? Will da einfach nochma sicher gehen, denn irgendwie gehören Sie ja auch zur Wohnung! Gibt es da irgend einen Grundsatz wenn Gebäudevers und wenn meine Versicherung eintritt???
Eine Hausrat tritt ein für Schäden, die an IHREM Eigentum durch bedingungsgemäß versicherte
Ursachen entstanden sind: Feuer, Sturm, Leitungswasser, etc.
Ihre Haftpflicht-Versicherung tritt ein für Schäden die SIE verursacht haben, am Eigentum von Dritten.
Die Verwaltung hat hier jedoch keinen Anspruch gegen Sie, da Sie nicht der Verursacher sind.
Außerdem sollte es schwer nachzuweisen sein, dass Sie die Scheibe beschädigt haben. Und die Beweispflicht liegt hier beim Verwalter,
wenn er Sie hierfür verantwortlich machen will! Einfach alles der HPV wahrheitsgemäß
melden und die macht dann den Rest für Sie...
Wo die Fenster nun dazu zählen kann Ihnen also in diesem Fall total egal sein...
Sie haben den Schaden wie gesagt nicht verursacht und Sie müssen ihn auch nicht
aus eigener Tasche zahlen... Die Fenster sind zwar im gemieteten Raum, jedoch aber nicht Ihr Eigentum, sondern das der Verwaltung.
Die Gebäudeglasversicherung hätte diesen Schaden im übrigen übernommen... Gegen dieses Risiko hätte sich jedoch der Verwalter absichern müssen um sein Eigentum zu schützen. Unterlässt er dies, so trägt auch er das Risiko von eventuellen Schäden, und die damit verbundenen Kosten, solange die Schäden niemand anders verursacht hat.
Gebäudeversicherungskosten können übrigens auf die Miete umgelegt werden, also nicht zu laut schreien...
Grüßle! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
fenster und türen, auch glastüren, werden im schadenfall durch die gebädeversicherung abgewickelt. sollte ein dritter den schaden verursacht haben, tritt die haftpflichtversicherung ein.
grundsätzlich, um jeden ärger zu vermeiden, sollte man den fall seiner hpv melden, aber mitteilen das man keine schuld trägt. die hausverwaltung kann dann nicht gegen sie klagen, sondern gegen die versicherung. die wird sich zu wehren wissen.
Kommt eine Rechnung an Sie, dann verweigern Sie die Zahlung und geben den Schaden an Ihre Haftpflichtversicherung.
Diese wird dann den unbegründeten Anspruch zurückweisen...
Zitat:
fenster und türen, auch glastüren, werden im schadenfall durch die gebädeversicherung abgewickelt. sollte ein dritter den schaden verursacht haben, tritt die haftpflichtversicherung ein
das stimmt alles so pauschal nicht. in der PHV sind i.d.r. glasschäden in gemieteten wohnungen ausgeschlossen. damit besteht keine deckung, auch nicht im sinne der "passiven rechtschutzversicherung"
und wenn ich ne tür in der meitwhg. beschädigte juckt das die gebädueversicherung nicht. die gebäudeversicherung kommt nur für schäden auf, die durch versicherte gefahren (ungefähr analog der hausratversicherung feuer, leitungswasser, sturm/hagel) entstehen. die gebäude-glasversicherung ersetzt nur glasschäden.
"positive vertragsverletzung". ich miete eine wohnung und bin damit auch verantwortlich, für das was in der meitzeit dort passiert. geht ne scheibe zu bruch, muß sicher nicht der verwalter beweisen, daß der mieter den schaden verursacht hat.
da hier aber offensichtlich eine gebäudeglasversicherung besteht (was die absolute ausnahme ist!) dürfte es aber wohl kein problem geben.
ansonsten ließe sich sowas nur durch den mieter über eine hausrat-/glasversicherung abdecken. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
nur noch meine 2 ct zur Gebäude-Glas-Versicherung:
auch wenn, wie anscheinend hier, eine Gebäude-Glas-Versicherung besteht, muss trotzdem erst noch geprüft werden, ob die gesprungene Scheibe dort auch mitversichert ist.
Bei der Gebäude-Glas-Versicherung gibt´s nämlich zwei Sorten:
es sind entweder alle mit dem Gebäude verbundenen Scheiben versichert und somit auch die Fensterscheiben der einzelnen Wohnungen;
oder die Glasversicherung beschränkt sich auf Scheiben von Gebäudeteilen, die dem "allgemeinen Gebrauch" dienen, nämlich z.B. Hauseingangstür, Treppenhaus usw., also Gebäudeteile, die nicht Sondereigentum nach WEG sind.
wenn eine solche Glasversicherung besteht, wären die Scheiben der Wohnung dort nicht mitversichert.
Gleichwohl bleibt´s dabei: der Mieter hat den Schaden nicht verschuldet oder sonstwie verursacht, somit muss er den Schaden auch nicht zahlen. Im Gegenteil: wenn der Schaden nicht in angemessener Zeit repariert wird, wäre es wohl sogar möglich, die Miete zu mindern. ( evtl. weitere Fragen hierzu dann bitte im Unterforum für Mietrecht stellen) _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Vielen Dank an alle für die rege Beteiligung. Ihr helft mir hier sehr! Wie oben schon geschrieben ist meine Hausverwaltung der Meinung das eben nur die Fenster im Treppenhaus, also die die der allgemeinen Nutzung unterstehen, versichert sind. Scheinbar werden Sie also diese "Sparvariante" haben.
Da ich ja aber den Schaden nicht verursacht habe und alle Schreiber hier meiner Meinung sind das ich den Schaden definitiv nicht zahlen müsste, weis ich das ich zu 99% im Recht bin.
Hoffe nur nicht das ich nachweisen muss, das ich die Scheibe nicht kaputt gemacht habe. Denn ich weis immer noch nicht so recht wie das passieren konnte?! Das Haus und sicher auch die Fenster sind ca 10j alt und draussen waren an dem Tag nicht mehr als 30 Grad. Das einzig logische was ich zeigen kann ist das die Risse aus dem Fensterrahmen herauskommen und nicht mitten in der Scheibe ein Stosspunkt ist wovon die Risse ausgehen.
ich würde in jedem fall ein foto zur beweissicherung machen, da beim wechsel der scheibe der beweis vernichtet wird.
ich muss nochmals betonen: wenn eine privathaftpflich besteht, sollte man den schaden trotzdem melden und den umstand des nichtverusachens mitteilen. man kommt seiner meldepflicht nach. sollte die versicherung den schaden dann nicht begleichen, kann die hausverwaltung nichts gegen sie unternehmen, sondern muss gegen die privathaftpflichtversicherung klagen.
wie gesagt:
die wohnung wurde angemietet, und ist damit auch in "obhut" des mieters.
wenn nun eine scheibe kaputt geht, ist natürlich der erste anschein: der mieter hat sie kaputt gemacht. damit tritt eine beweislastumkehr ein und der mieter müßte beweisen (! - nicht nur behaupten) daß er den schaden nicht verursacht hat. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
@andy: ich habe eine PHV aber keine Glasversicherung -> demzufolge würde meine Vers das eh nicht bezahlen... gemeldet habe ich es aber trotzdem, Fotos habe ich auch gemacht
@talla: das dachte ich mir mit dem Beweis... aber wie kann ich das beweisen. Ich war zu Hause es hat auf einmal geknallt und geknircht und die scheibe war gesprungen. Das einzige was für mich spricht ist, das die Risse aus dem Rahmen heraus kommen und nicht irgendwo ein zentraler Einschlagspunkt in der Scheibe ist!
wie gesagt:
die wohnung wurde angemietet, und ist damit auch in "obhut" des mieters.
wenn nun eine scheibe kaputt geht, ist natürlich der erste anschein: der mieter hat sie kaputt gemacht. damit tritt eine beweislastumkehr ein und der mieter müßte beweisen (! - nicht nur behaupten) daß er den schaden nicht verursacht hat.
Hallo Talla,
Das mit der Beweislastumkehr kenne ich eigentlich hauptsächlich bei Ablösung von Gebäudeteilen.
Also die Haftung des Gebäudebesitzers aus vermutetem Verschulden in der HuG-HV.
Oder hast du mir dazu vielleicht einen § ? Bin für alles offen
In diesem Fall aber müsste der Vermieter, Verwalter, Eigentümer oder wie auch immer nach § 823 vorgehen,
wobei ihm die Beweispflicht obliegt.
Der Mieter wird ja nicht automatisch zum Gebäudebesitzer, nur weil er das Gebäude oder die Wohnung mietet...
Im Innenverhältnis zwischen Mieter und VM geht nur der 823er, nicht aber die Haftung aus dem Gebäudebesitzer...
Das Glasschäden an dauerhaft gemieteten Gebäuden in der PHV nicht gedeckt sind wusste ich auch, jedoch
würde ich es wie "andy" schon schrieb trotzdem melden...
Man kann ja nie wissen, ob die freundlichen Versicherungsmenschen eventuell zumindest den VM mal kurz
schriftlich auf die Rechtslage in diesem Fall hinweisen können...
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Die Verwaltung scheint die Fakten geschluckt zu haben. Am Freitag war der Handwerker da um der Verwaltung einen Kostenvoranschlag zu machen. Vielen Dank an alle, vor allem Dookie82! Gruss Ronny
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