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vorkasse bei haftpflicht?!

 
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tony
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Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 205

BeitragVerfasst am: 18.07.06, 22:25    Titel: vorkasse bei haftpflicht?! Antworten mit Zitat

Hallo,

kann eine haftpflichtversicherung X von einem versicherungsnehmer Y bei einem schadensfall verlangen, dass er in vorkasse tritt, um eine originalrechnung einreichen zu können - bzw. dass Y mit dem schreiben der versicherung zu betrieb Z geht, damit dieser die arbeit zwar im auftrag von Y ausführt, die rechnung aber direkt an versicherung X schickt? (wer garantiert aber, dass X auch zahlt?)

Hab' ich ja noch nie gehört...

gruß
tony
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Cassidy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 18.07.06, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

So wie geschildert:

Nein.

Denn: der Haftpflichtversicherer prüft, ober überhaupt Schadenersatzansprüche bestehen und wehrt unberechtigte Ansprüche ggf. ab.

Vorkasse i.S. der Schilderung würde ein Schuldeingeständnis und eine Zahlungsverpflichtung bedeuten. So handelt kein Haftpflicht-Versicherer.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 19.07.06, 07:16    Titel: Antworten mit Zitat

offensichtlich handelt es sich um einen der kleineren fälle, die nicht allzugroß geprüft werden. ein waschbecken in einer mietwohnung beschädigt?
da verzichtet man meist darauf, mit dem geschädigten (also dem vermieter) in kontakt zu treten und wickelt es direkt mit dem VN ab.

ich vermute mal, daß man den doppelten aufwand mit abrechnung nach
kostenvoranschlag/gutachten (ohne steuer) und dann bei vorlage der rechnung nochmal die steuer extra überweisen, sparen will.

wenn direkt die rechnung eingeschickt wird, kann so ne sache "in einem aufwasch" erledigt werden.

die versicherung kann das zwar nicht verlangen, was in der fragestellung steht, wird aber häufig in der praxis so gemacht, weil es die abwicklung einfach erleichtert und beschleunigt.

wo ist denn das problem, bei dieser vorgehenswewise? es liegt doch ne schriftliche bestätigung vor?
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tony
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 205

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, im geschilderten fall liegt lediglich das schreiben vor, dass die versicherung X eine originalrechnung "benötigt", um den fall "weiter zu bearbeiten" - ist das als eingeständnis der zahlung zu werten? Denn von einer konkreten "zusage" der zahlung ist nicht die rede...

Was passiert, wenn man auf einer zahlung allein nach dem kostenvoranschlag der werkstatt besteht (und es um einen, sagen wir, 350,- schaden geht)?

Danke und gruß
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

dann wird der betrag abzgl. mehrwertsteuer erstattet.
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