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Verfasst am: 19.07.06, 19:34 Titel: Ehemalige direktversicherung kündigen?
Hallo,
vor Jahren hatte ich eine Direktversicherung über meinen Arbeitgeber abgeschlossen. Vor zwei Jahren bin ich bei diesem Arbeitgeber ausgeschieden und habe diese Versicherung ruhen lassen. Jetzt wollte ich mir den Rpckkaufswert auszahlen lassen, aber die Versicherung sagt, lt. Betriebsrentengesetz ist das nicht möglich. Da ich seit einem Monat arbeitslos bin, bin ich auf dieses Geld angewiesen. Gibt es eine Möglichkeit der Auszahlung?
Leider nicht.
Eine Direktversicherung/Betriebliche Alterversorgung ist bis zum Rentenbeginn festgelegt bzw. zum Ablauf der Laufzeit, frühestens 60 Jahre.
Verfasst am: 23.07.06, 10:11 Titel: Re: Ehemalige direktversicherung kündigen?
sh3000 hat folgendes geschrieben::
Hallo,
vor Jahren hatte ich eine Direktversicherung über meinen Arbeitgeber abgeschlossen. Vor zwei Jahren bin ich bei diesem Arbeitgeber ausgeschieden und habe diese Versicherung ruhen lassen. Jetzt wollte ich mir den Rpckkaufswert auszahlen lassen, aber die Versicherung sagt, lt. Betriebsrentengesetz ist das nicht möglich. Da ich seit einem Monat arbeitslos bin, bin ich auf dieses Geld angewiesen. Gibt es eine Möglichkeit der Auszahlung?
Nein, wie bereits von Cassidy beschrieben. Ich würde aber nicht leider dazu sagen. Denn wenn Sie längere Zeit arbeitslos bleiben sollten, ist durch das Betriebsrentengesetz diese Altersvorsorge gesichert. So wie Sie selbst darf auch keine andere Institution diese Gelder antasten. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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