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Ich habe eine Frage zur Bezeichnung eines Unternehmens.
Im Normalfall wird ein Einzelunternehme ja "Manfred Müller" genannt. Darf der Einzelunternehmer auch einen zusatz wie Vertriebsgesellschaft verwenden, wenn er mehrere unterschiedliche Produktgruppen verkauft?
Bisher kenne ich das Wort "Gesellschaft" immer nur in verbindung mit GmbH oder AG.
Es gilt der Grundsatz der Firmenwahrheit. Die Firma (oder bei einem Nichtkaufmann die Unternehmensbezeichnung) darf über die Form des Unternehmens, insbesondere über die Haftungsverhältnisse, nicht täuschen. Wenn ein Einzelunternehmer als "Gesellschaft" firmiert, könnte im geschäftlichen Verkehr der Eindruck entstehen, für Verbindlichkeiten des Unternehmens stünden mehrere Personen ein. Deswegen wäre das meines Erachtens nicht zulässig.
Ich habe eine Frage zur Bezeichnung eines Unternehmens.
Im Normalfall wird ein Einzelunternehme ja "Manfred Müller" genannt. Darf der Einzelunternehmer auch einen zusatz wie Vertriebsgesellschaft verwenden, wenn er mehrere unterschiedliche Produktgruppen verkauft?
Bisher kenne ich das Wort "Gesellschaft" immer nur in verbindung mit GmbH oder AG.
Danke schon mal für eine Anwort!
Ein Zusatz wie Baustoffvertrieb wäre aber zulässig. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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