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du sagst es Eifeler, und alles was neu ist wird kritisiert ohne ende und zum schluss wohlens alle haben.
wie schon gesagt soll ja wirklich kein freischein für irrgendwelche delikte oder ähnliches werden.
@ Eifeler, aber was meintest du mit: wie gut das bald die VERMITTLERRICHTLINIE umgesetzt wird?
was wird denn dadurch erleichtert oder eher erschwert?
du sagst es Eifeler, und alles was neu ist wird kritisiert ohne ende und zum schluss wohlens alle haben.
wie schon gesagt soll ja wirklich kein freischein für irrgendwelche delikte oder ähnliches werden.
@ Eifeler, aber was meintest du mit: wie gut das bald die VERMITTLERRICHTLINIE umgesetzt wird?
was wird denn dadurch erleichtert oder eher erschwert?
grüssle jimmy_r
oder weiss einer was der Eifeler mit der vermittlerrechtlinie gemeint hat???
du sagst es Eifeler, und alles was neu ist wird kritisiert ohne ende und zum schluss wohlens alle haben.
wie schon gesagt soll ja wirklich kein freischein für irrgendwelche delikte oder ähnliches werden.
@ Eifeler, aber was meintest du mit: wie gut das bald die VERMITTLERRICHTLINIE umgesetzt wird?
was wird denn dadurch erleichtert oder eher erschwert?
grüssle jimmy_r
oder weiss einer was der Eifeler mit der vermittlerrechtlinie gemeint hat???
@ Eifeler, aber was meintest du mit: wie gut das bald die VERMITTLERRICHTLINIE umgesetzt wird?
was wird denn dadurch erleichtert oder eher erschwert?
Hier mal eine kurze Zusammenfassung was die EU-Vermittlerrichtlinie angeht:
Die zukünftigen Mindestanforderungen für Vermittler sollen ein hohes Maß an Qualität und Zuverlässigkeit bei der Versicherungsvermittlung und -beratung gewährleisten. Die Mitgliedstaaten dürfen auch strengere Bestimmungen für die in ihrem Hoheitsgebiet eingetragenen Vermittler vorschreiben. Auf Grund ihrer Eintragung im Herkunftsmitgliedstaat können Versicherungs- und Rückversicherungsvermittler ihr Geschäft in den anderen EU-Mitgliedstaaten betreiben. Nach der Richtlinie müssen die Versicherungsvermittler den Verbrauchern klare Erläuterungen zur Wahl der von ihnen empfohlenen Produkte geben. Sie müssen in für den Kunden verständlicher Form schriftlich dokumentieren, warum sie unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des Kunden bestimmte Produkte empfohlen haben.
Die Richtlinie wird eine Beteiligung der Finanzbehörden und sonstigen Stellen (z.B. Kammern, Versicherungsunternehmen, Berufsverbände) der Mitgliedstaaten am Eintragungsverfahren ermöglichen, indem sich die Versicherungsvermittler unter der Aufsicht oder Kontrolle der zuständigen Behörde des betreffenden Staates eintragen müssen. Gemäß der Richtlinie werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Öffentlichkeit über eine einzige Informationsstelle (also einem Zentralregister) Zugang zu detaillierten Angaben über die eingetragenen Versicherungs- und Rückversicherungsvermittler zu verschaffen. Schließlich werden die Mitgliedstaaten mit der Richtlinie aufgefordert, geeignete und wirksame alternative Verfahren für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten für unzufriedene Verbraucher einzuführen, und zwar insbesondere im Rahmen des durch die Kommission 2001 geschaffenen grenzüberschreitenden Netzwerks FIN-NET.
Auswirkungen für Vermittler
Die neue EU-Vermittlerrichtlinie hat ihren Schwerpunkt in neu einzuführenden gewerberechtlichen Bestimmungen, im Zivilrecht und Versicherungsaufsichtsrecht:
Register: Alle Versicherungsvermittler müssen sich mit ihrem zuvor gewählten Status (Ausschließlichkeit, Mehrfachvermittler oder Makler) in ein zentrales Register eintragen lassen. Die Versicherungsvermittlung wird damit ein erlaubnispflichtiges Gewerbe.
Erlaubnis-Voraussetzungen sind angemessene Qualifikationen, Zuverlässigkeit, Haftpflichtversicherung und der Schutz der Kundengelder.
Die Vermittlung von Finanzdienstleistungen wird somit zum erlaubnispflichtigen Gewerbe, das an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen geknüpft wird.
Die Umsetzung ist für den 01.01.2007 geplant. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
z.b. würd ich gern eine versicherung oder ähnliches gründen und bin nicht aus der branche, dürfte ich trotz der nicht qualifizierung dieses projekt sag ich mal gründen?
bin mir nicht sicher ob ich eine so genannte "versicherung" überhaupt gründen muss! gibt es eine andere möglichkeit vielleicht? eine wenniger bürokratische.
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