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Da ich leider aus gesundheitlichen Gründen schon mehr als ein Jahr krankgeschrieben bin, sich mein Zustand auch nicht verbessert, und leider auch keine baldige Genesung in sicht ist, habe ich mir überlegt, ein Fernstudium zu beginnen, um die Genesungszeit wenigstens in irgendeiner Weise sinnvoll zu nutzen..
Dazu ist mir aber einiges unschlüssig:
Ich bekomme z.Z. ALGII und bin, bis auf weiteres, von der Berufsschulpflicht befreit bzw. krankgeschrieben.
Ist es mir dennoch möglich ein Fernstudium zu beginnen, oder geht das nicht?
Wenn ich ein Fernstudium mache, gelte ich dann als Student? (Bekomme auch einen Studentenausweis).
Das würde aber kein Fernstudium bei einer Hochschule o.ä sein, sondern bei der SGD.
Wenn es keine Hochschule ist, ist es auch kein Fernstudium. Das wäre auch ohne Abitur normaler Weise nicht möglich.
Ob der Fernkurs Auswirkungen auf den Bezug von AlG II hat, hängt von der Art ab. "Englisch für den Urlaub" sicher nicht, eine BAföG-fähige schulische Berufsausbildung unter Umständen schon.
Die SGD ist meines Wissens eine private Fernschule, bei der auch berufsqualifizierende und allgemeinbildende Abschlüsse (auch Abitur u.ä.) erworben werden können. Natürlich gilt man dann auch als Student. Ob bzw. unter welchen Voraussetzungen man dann einen Studentenausweis erhält, müßte man dort erfragen.
In diesem Zusammenhang gilt es natürlich zu überlegen, ob man nicht ein Fernstudium bei der Fernuni Hagen absolvieren soll (siehe die betr. Homepage). Dort erhält man auf jeden Fall einen Stud. Ausweis mit entsprechendem Status und fährt u.U. auch kostengünstiger.
mfg
In der Studienbeschreibung für die Digitale Musikprodukion (das ist das Studium das ich gerne belegen möchte) steht, dass man einen Studienausweis bekommt (ist doch das selbe, wie ein Studentenausweis, oder?).
Ist denn das Studium Digiitale Musikproduktion BAföG-fähig?
Das das Abitur dafür eine Voraussetzungen ist, steht nicht in der Studienbeschreibung. Im Anmeldeformular für das Studium muss man auch nicht angeben, welchen Abschluss man hat.
"Sie erhalten nach erfolgreicher Lehrgangsteilnahme und als Bestätigung Ihrer Leistungen das SGD-Zeugnis. Dieser Abschluss ist in Wirtschaft, Industrie sowie Öffentlichkeit anerkannt und geschätzt. Der Lehrgang Digitale Musikproduktion ist von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht in Köln unter der Nummer 7151604 geprüft und staatlich zugelassen."
Also geht es offenbar weder um einen Hochschul- noch um einen Schulabschluß und auch nicht um eine Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz. Die ZFU-Zulassung besagt lediglich, daß die Durchführung erlaubt ist, aber nichts über eine staatliche Anerkennung einer Prüfung.
Die SGD bietet als Träger der "Private Fernfachhochschule Darmstadt", eine staatlich anerkannte Fachhochschule, neben den SGD-" Fernlehrgängen" auch "echte" Diplomstudiengänge an (Informatik, Mechatronik, Elektrotechnik) .
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